Das Freizeitheim Bülkau-Aue war für viele Menschen ein besonderer Ort. Kinder verbrachten dort ihre Ferien. Jugendliche wurden zu Betreuerinnen. Freundschaften entstanden. Menschen fanden dort zur Kirche und zu Gott. Manche lernten dort sogar ihre spätere Partnerin kennen. Genau mit diesen Erinnerungen wurde später für den Erhalt des Hauses gekämpft. Doch zur Geschichte von Bülkau-Aue gehört auch eine andere Erinnerung. Eine Erinnerung, die viel schwerer wiegt. Ein Mädchen wurde dort von Matthias „Matten“ Werner sexuell missbraucht. Werner gehörte selbst zu diesem kirchlichen Umfeld. Er war in Bülkau und Neuenfelde ehrenamtlich tätig. In einer anderen Gemeinde im Kirchenkreis Hamburg-Ost arbeitete er hauptamtlich. Nach der Tat erhängte er sich. Danach begann ein Umgang mit der Geschichte, der bis heute also über 10 Jahre später bei mir Fragen aufwirft.
Wer die öffentlich zugänglichen Unterlagen liest, findet erstaunlich viele Spuren. Man findet Matthias Werner. Man findet die lange Geschichte des Freizeitheims. Man findet den Bruch im Jahr 2016. Man findet die Einstellung der Freizeitarbeit. Man findet den Kampf um das Gebäude. Man findet die Gründung eines neuen Vereins. Man findet eine Petition. Man findet sogar einen öffentlichen Hinweis auf sexuellen Missbrauch und einen Suizid. Was man kaum findet, ist das Mädchen.
Das ist vielleicht der verstörendste Teil dieser Geschichte.
Bülkau-Aue war keine kleine private Ferienhütte einiger Freundinnen. Das Freizeitheim gehörte zur kirchlichen Jugendarbeit. Der heutige Nachfolgeverein schreibt selbst, dass das Freizeitheim 1972 von der St.-Pankratius-Kirchengemeinde zu Neuenfelde (vom Großvater des Täters Ernst August Karl Friedrich Evers (genannt Kollex) )) aufgebaut wurde. In fast allen Hamburger Ferien fanden dort Freizeiten statt. Viele der späteren Mitarbeiterinnen kamen selbst aus dieser Arbeit. Einige wurden Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Pastorinnen oder Lehrerinnen. Bülkau war damit über Jahrzehnte ein System, in dem Kinder zu Jugendlichen und Jugendliche später zu Mitarbeiterinnen wurden.
Auch andere Quellen zeigen, wie selbstverständlich Kinder und Jugendliche dort betreut wurden. Der Landesjugendring Hamburg führte die Freizeiten der Evangelischen Jugend Elbdörfer öffentlich auf. Kinder und Jugendliche verbrachten dort ihre Ferien mit Übernachtungen, Baden, Lagerfeuer, Nachtwanderungen und vielen anderen gemeinsamen Aktivitäten.
Mitten in dieser Struktur stand Matthias „Matten“ Werner.
Werner war nicht einfach irgendein Besucher des Freizeitheims. Er leitete über Jahre Freizeiten. Er trug Verantwortung. Er war eine bekannte Person innerhalb dieser kirchlichen Jugendarbeit. Gleichzeitig war er auch außerhalb von Bülkau in der Kirche und in einem Segelverein mit Kinder und Jugendlichen tätig. Noch im März 2015 wird er öffentlich als Mitarbeiter der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde in Wilstorf bezeichnet. Dort war unter anderem mit den Konfirmandenunterricht betraut. Die Konfirmandinnen waren junge Menschen ab ungefähr 13 Jahren. Zum Angebot gehörten auch gemeinsame Wochenendfreizeiten.
Auch 2014 wird Werner als Freizeitleiter der Paul-Gerhardt-Gemeinde genannt. Die Gemeinde fuhr damals mit etwa 40 Menschen in das kirchenkreiseigene Haus Altenwerder auf Amrum.
Das ist wichtig. Denn wenn ein Mensch Kinder und Jugendliche in mehreren kirchlichen Zusammenhängen betreut, dann trägt nicht nur dieser Mensch Verantwortung. Auch die Organisation trägt Verantwortung. Sie entscheidet, wem sie Kinder anvertraut. Sie muss Regeln schaffen. Sie muss Warnzeichen ernst nehmen. Und wenn etwas geschieht, muss sie alles tun, um Betroffene zu schützen und herauszufinden, was passiert ist.
2016 geschah der Bruch.
Matthias Werner missbrauchte während einer Freizeit in Bülkau ein Mädchen sexuell. Danach erhängte er sich.
Mit seinem Tod endete zwar sein Leben. Das Leid des betroffenen Mädchens endete damit nicht.
Genau an diesem Punkt muss der Blick weg vom Täter gehen. Denn bei sexualisierter Gewalt geschieht sehr häufig etwas Gefährliches. Plötzlich reden alle über den Täter. Warum hat er das getan? Was ging in ihm vor? Warum hat er sich das Leben genommen? Wie geht es seiner Familie? Was haben seine Freundinnen erlebt?
Diese Fragen sind menschlich verständlich. Aber sie dürfen niemals die wichtigste Frage verdrängen.
Was geschah mit dem Kind?
Sexualisierte Gewalt bedeutet, dass ein Mensch sexuelle Handlungen gegen den Willen eines anderen Menschen ausübt oder seine Macht für sexuelle Handlungen benutzt. Bei Kindern ist diese Macht besonders groß. Erwachsene und ältere Betreuungspersonen haben Verantwortung. Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass diese Verantwortung nicht gegen sie benutzt wird.
Der heutige Nachfolgeverein EJE-Freizeiten beschreibt das Jahr 2016 selbst als einen Wendepunkt. Sein heutiges Schutzkonzept spricht von einem „sehr schmerzhaften Lernprozess“. Trotz vorhandener Strukturen habe übergriffiges Verhalten nicht verhindert werden können.
Diese Formulierung muss man sich genau ansehen.
„Übergriffiges Verhalten“ klingt klein. Es klingt nach einer überschrittenen Grenze. Es klingt vielleicht nach einer unangebrachten Berührung oder einem schlechten Verhalten.
Hier geht es aber um sexuellen Missbrauch eines Mädchens.
Sprache hat Macht. Sie kann erklären. Sie kann aber auch verkleinern. Wer einen sexuellen Missbrauch nur als übergriffiges Verhalten beschreibt, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, warum die Tat nicht deutlich benannt wird.
Noch bemerkenswerter ist etwas anderes im heutigen Schutzkonzept. Der Verein beschreibt selbst, welche Gefahren in einer über Jahrzehnte gewachsenen Gemeinschaft entstehen können. Der starke Zusammenhalt könne zu einer Art Betriebsblindheit führen. Betriebsblindheit bedeutet, dass Menschen Probleme in der eigenen Gruppe nicht mehr richtig erkennen, weil sie zu sehr an die Gruppe gewöhnt sind und ihr vertrauen.
Das ist ein entscheidender Punkt.
Denn Bülkau war nicht nur ein Freizeitheim. Es war für viele Beteiligte ein Teil ihres Lebens. Manche verbrachten dort ihre Kindheit. Später wurden sie selbst Betreuerinnen. Freundschaften entstanden. Erinnerungen wurden weitergegeben. Aus einer Einrichtung wurde eine Gemeinschaft.
Eine solche Gemeinschaft kann wunderbar sein.
Sie kann aber gefährlich werden, wenn die Gemeinschaft wichtiger wird als Kritik.
Nach dem Missbrauch hätte deshalb nur eines im Mittelpunkt stehen dürfen: das betroffene Mädchen und eine vollständige Aufklärung.
Wer wusste was?
Wann wurde die Tat bekannt?
Wem vertraute sich das Mädchen an?
Wie reagierten die Verantwortlichen?
Welche Hilfe erhielt sie?
Welche Menschen wussten von der Tat?
Welche Verantwortlichen in Neuenfelde erfuhren davon?
Wann erfuhr der Kirchenkreis Hamburg-Ost davon?
Wusste Werners hauptamtliche Arbeitsstelle davon?
Wurde geprüft, mit welchen anderen Kindern und Jugendlichen Werner Kontakt gehabt hatte?
Wurde nach weiteren möglichen Betroffenen gesucht?
Wurde eine unabhängige Fachstelle eingeschaltet?
Wurden staatliche Stellen informiert?
Und vor allem: Wurde das Mädchen geschützt oder musste es erleben, dass sich die Gemeinschaft anschließend vor allem mit sich selbst beschäftigte?
Diese Fragen müssen beantwortet werden.
Denn schon 2017 geschah etwas Bemerkenswertes. Die St.-Pankratius-Kirchengemeinde stellte ihre Freizeitarbeit ein. Das schreibt der spätere Verein selbst. Seine Formulierung ist auffällig. Die Gemeinde habe die Freizeitarbeit einstellen „müssen“.
Warum musste sie das?
Genau das gehört vollständig auf den Tisch.
Ein Teil der bisherigen Mitarbeiterinnen wollte die Freizeitarbeit jedoch weiterführen. Deshalb gründeten sie 2017 den Verein Freizeitheim Bülkau-Aue e.V. Der Verein heißt heute EJE-Freizeiten e.V. und beschreibt diese Entstehung selbst.
Bereits die damalige Berichterstattung zeigt, wie stark die Bindung an das Freizeitheim war. Die Gründungsmitglieder wurden als langjährige „Bülkauianer“ beschrieben. Mehr als 100 Menschen beteiligten sich an einem Spendenlauf. Es ging darum, die Zukunft des Hauses und der Freizeitarbeit zu sichern.
Dann kam 2018 die Petition.
477 Menschen unterschrieben für den Verkauf des Freizeitheims an den neuen Verein. Die Begründung dieser Petition ist heute noch öffentlich.
Dort geht es um Erinnerungen.
Dort geht es um das geliebte Freizeitheim.
Dort geht es um Zusagen.
Dort geht es darum, Bülkau weiterleben zu lassen.
Menschen beschrieben das Haus als wichtigen Teil ihrer Jugend. Sie erzählten von Freundschaften, Glauben und sogar davon, dort ihre spätere Ehefrau kennengelernt zu haben.
Und genau hier wird diese Geschichte für mich unerträglich.
Ein Freizeitheim hat keine Gefühle.
Ein Gebäude kann nicht leiden.
Eine Erinnerung empfindet keine Angst.
Ein Verein trägt keine Verletzung im eigenen Körper.
Ein missbrauchtes Kind schon.
Wenn innerhalb einer Gemeinschaft ein Mädchen sexuell missbraucht wurde, darf die erste große öffentliche Schlacht danach nicht darum gehen, ob diese Gemeinschaft ihr geliebtes Haus behalten darf. Dann muss zuerst geklärt werden, was einem Kind innerhalb dieser Gemeinschaft angetan werden konnte.
Besonders erschütternd ist deshalb ein Gegenargument, das noch heute auf der Petitionsseite öffentlich steht. Dort wurde bereits 2018 darauf hingewiesen, dass sexueller Missbrauch tatsächlich geschehen sei. Außerdem wurde ein Suizid im Zusammenhang mit dem Geschehen genannt. Auch ein fehlendes oder nicht ausreichendes Schutzkonzept wurde dort als Grund für den Verkauf genannt.
Damit kann niemand behaupten, diese Fragen seien heute aus dem Nichts entstanden.
Sie standen mitten in der damaligen öffentlichen Auseinandersetzung.
Trotzdem kommen 477 Unterschriften für das Freizeitheim zusammen.
Die Petition hatte keinen Erfolg. Der Gesamtverband teilte am 15. März 2018 mit, dass das Freizeitheim an den Kirchenkreis verkauft worden war. Nach Angaben auf der Petitionsseite wollte der Kirchenkreis das Gebäude abreißen.
Der heutige Verein beschreibt diese Entscheidung vor allem als Enttäuschung für viele Mitarbeiterinnen. Danach habe man umdenken müssen. Zugleich begann der Verein nun mit der Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes. Dafür besuchten Mitglieder eine Fortbildung. Im November 2018 wurde an einem eigenen Schutzkonzept gearbeitet.
Auch hier muss eine unangenehme Frage gestellt werden.
Warum geschah diese intensive Arbeit an einem neuen Schutzkonzept erst nach dem sexuellen Missbrauch, nach dem Tod des Täters, nach dem Ende der alten Freizeitarbeit und nach dem Verlust des Hauses?
Prävention bedeutet Vorbeugung. Damit sind Maßnahmen gemeint, die verhindern sollen, dass Gewalt überhaupt geschieht.
Ein Schutzkonzept darf nicht nur eine Antwort darauf sein, dass vorher etwas Schreckliches passiert ist. Gerade eine Organisation, die Kinder über Nacht betreut und in der junge Ehrenamtliche gemeinsam mit Erwachsenen große Verantwortung übernehmen, muss solche Gefahren vorher erkennen.
Heute schreibt EJE-Freizeiten, dass Leiterinnen eine Jugendleiterinnen-Ausbildung, einen Erste-Hilfe-Kurs und ein polizeiliches Führungszeugnis benötigen. Außerdem verweist der Verein auf sein Schutzkonzept und einen Verhaltenskodex.
Das sind richtige und wichtige Maßnahmen.
Sie beantworten aber die Vergangenheit nicht.
Ein neues Schutzkonzept ist keine Aufarbeitung.
Aufarbeitung bedeutet, die Vergangenheit systematisch zu untersuchen. Es geht darum herauszufinden, was passiert ist, warum es passieren konnte, wer davon wusste, welche Fehler gemacht wurden und welche Verantwortung eine Organisation trägt.
Genau diese Aufarbeitung muss der Kirchenkreis Hamburg-Ost erklären.
Denn Matthias Werner war kein vollkommen fremder Mann, der zufällig in einem kirchlichen Gebäude auftauchte. Öffentlich zugängliche Quellen zeigen ihn als langjährigen Freizeitleiter und als Gemeindemitarbeiter. Er hatte Kontakt zu Kindern und Jugendlichen. Er bewegte sich in kirchlichen Strukturen.
Darum reicht es nicht, dass die Kirche irgendwann ein Gebäude schließt.
Ein Gebäude abzureißen beseitigt keine Verantwortung.
Es beseitigt keine Erinnerung.
Es beantwortet keine einzige Frage.
Der Kirchenkreis muss erklären, welche Kenntnis er vom Missbrauch hatte. Er muss erklären, wann er diese Kenntnis bekam. Er muss erklären, welche Stellen informiert wurden. Er muss erklären, ob geprüft wurde, ob es weitere Betroffene gab. Er muss erklären, welche Rolle die hauptamtliche Tätigkeit Werners spielte. Und er muss erklären, warum die Öffentlichkeit bis heute so wenig über die Aufarbeitung dieses konkreten Falls erfahren kann.
Auch die damalige Gemeinde muss sich diesen Fragen stellen.
Eine Kirchengemeinde darf sich nicht hinter einem toten Täter verstecken. Der Täter kann nicht mehr befragt werden. Gerade deshalb wächst die Verantwortung der Institution. Institution bedeutet hier die Organisation mit ihren Verantwortlichen, Regeln und Entscheidungen.
Und auch die damaligen Ehrenamtlichen müssen sich mit einer bitteren Frage beschäftigen.
Warum wurde so viel Kraft dafür eingesetzt, das Freizeitheim zu retten?
Warum wurde gesammelt?
Warum wurde gelaufen?
Warum wurde eine Petition gestartet?
Warum wurden hunderte Menschen mobilisiert?
Wo war dieselbe sichtbare Kraft für das missbrauchte Mädchen?
Das ist keine Behauptung, dass jede einzelne Unterzeichnerin von allen Einzelheiten wusste. Das wäre unfair und lässt sich aus der Petition nicht ableiten.
Aber diejenigen aus dem engen Kreis der Freizeitarbeit, die von dem Missbrauch wussten und trotzdem die Zukunft des Hauses in den Mittelpunkt stellten, müssen sich diese Frage gefallen lassen.
Ein Haus kann man verlieren.
Eine Tradition kann enden.
Eine Freizeit kann ausfallen.
Das alles kann weh tun.
Aber nichts davon steht auf derselben Stufe wie der sexuelle Missbrauch eines Kindes.
Wer nach einer solchen Tat zuerst um Mauern, Betten, Ferienerinnerungen und Traditionen kämpft, obwohl sie von der Tat weiß, hat die Reihenfolge moralischer Verantwortung aus den Augen verloren.
Dabei macht der Tod von Matthias Werner die Sache nicht kleiner.
Er macht sie tragischer.
Werner erhängte sich nach der Tat. Auch sein Tod verursachte Leid bei Menschen, die ihm nahestanden. Dieses Leid darf benannt werden. Aber sein Suizid löscht seine Tat nicht aus. Sein Tod macht das missbrauchte Mädchen nicht weniger zum Opfer. Und er darf erst recht nicht dazu führen, dass eine Organisation die Geschichte abschließt, weil der Täter nicht mehr lebt.
Denn eine Institution muss nicht nur fragen, warum ein einzelner Mensch etwas getan hat.
Sie muss fragen, warum er es tun konnte.
Das ist der Kern dieser Geschichte.
Der heutige Verein hat selbst ein Wort dafür gefunden: Betriebsblindheit.
Wer jahrelang gemeinsam Freizeiten organisiert, betet, feiert, arbeitet, Kinder betreut und Freundschaften pflegt, entwickelt Vertrauen. Dieses Vertrauen kann schön sein. Aber Vertrauen darf niemals Kontrolle ersetzen.
Kinder brauchen Erwachsene, die hinschauen.
Sie brauchen Strukturen, in denen sie sprechen können.
Sie brauchen Menschen, die ihnen glauben.
Sie brauchen unabhängige Hilfe.
Und wenn etwas geschehen ist, brauchen sie Erwachsene, die ihre Loyalität nicht zuerst dem Freund, der Gemeinde, dem Verein oder einem geliebten Freizeitheim schenken.
Loyalität bedeutet Treue zu einer Person oder Gruppe.
Wenn diese Treue dazu führt, dass das Leid eines Kindes kleiner gemacht oder aus der gemeinsamen Geschichte gedrängt wird, wird Loyalität gefährlich.
Darum reicht mir die Formulierung vom „schmerzhaften Lernprozess“ nicht.
Wer hat den Schmerz getragen?
Für die Ehrenamtlichen mag 2016 ein schmerzhafter Lernprozess gewesen sein.
Für ein missbrauchtes Mädchen war es kein Lernprozess.
Es war sexualisierte Gewalt.
Dieser Unterschied muss ausgesprochen werden.
Bülkau-Aue darf deshalb nicht nur als Geschichte eines wunderschönen Freizeitheims erzählt werden, das eine Kirche geschlossen hat und dessen ehemalige Mitarbeiterinnen verzweifelt retten wollten.
Zur Wahrheit gehört auch Matthias „Matten“ Werner.
Zur Wahrheit gehört das Mädchen, das er missbrauchte.
Zur Wahrheit gehört sein Suizid.
Zur Wahrheit gehört die Frage nach dem Wissen der Gemeinde.
Zur Wahrheit gehört die Verantwortung des Kirchenkreises.
Zur Wahrheit gehört der Kampf ehemaliger Mitarbeiterinnen um die Fortsetzung ihrer Freizeitarbeit.
Zur Wahrheit gehört die Petition mit 477 Unterschriften.
Und zur Wahrheit gehört, dass der heutige Nachfolgeverein selbst bestätigt, dass seine Strukturen 2016 übergriffiges Verhalten nicht verhindern konnten.
Wer heute Verantwortung übernehmen will, sollte diese Geschichte deshalb nicht weichzeichnen.
Die Kirche muss ihre Akten öffnen.
Der Kirchenkreis muss erklären, was er wusste.
Die damaligen Verantwortlichen müssen erklären, was sie getan haben.
Der heutige Verein sollte offen darstellen, was 2016 geschehen ist und welche institutionellen Fehler daraus erkannt wurden.
Institutionelle Fehler sind Fehler einer Organisation und ihrer Regeln. Es geht dabei nicht nur darum, welcher einzelne Mensch versagt hat, sondern darum, welche Strukturen eine Tat ermöglicht oder ihre Aufklärung erschwert haben.
Und diejenigen damaligen Ehrenamtlichen, die Kenntnis vom Missbrauch hatten, müssen sich fragen, warum der Erhalt ihres Freizeitheims danach überhaupt noch zu einem solchen gemeinsamen Kampf werden konnte.
Denn christliche Verantwortung zeigt sich nicht daran, wie sehr Menschen ein Freizeitheim lieben.
Sie zeigt sich dort, wo es unbequem wird.
Sie zeigt sich darin, ob eine Gemeinschaft bereit ist, die eigene schöne Vergangenheit infrage zu stellen.
Sie zeigt sich darin, ob sie einem verletzten Kind mehr glaubt als der eigenen Erinnerung.
Sie zeigt sich darin, ob sie Wahrheit aushält, selbst wenn diese Wahrheit ein geliebtes Bild zerstört.
Ein Freizeitheim kann abgerissen werden.
Verantwortung nicht.
Und solange nicht vollständig öffentlich erklärt ist, wie der Missbrauch in Bülkau geschehen konnte, wer davon wusste, wie die Verantwortlichen reagierten und wie das betroffene Mädchen geschützt und unterstützt wurde, ist diese Geschichte nicht abgeschlossen.
Dann bleibt Bülkau-Aue nicht nur die Erinnerung an Ferien, Glauben und Gemeinschaft.
Dann bleibt Bülkau-Aue auch eine offene Frage an eine Kirche, die Kindern Schutz versprochen hatte.
Und diese Frage lautet:
Wo wart ihr, als ein Kind euren Schutz wirklich brauchte?
