Wie die Basis der Grünen uns alle belügt

Am 29. Juli 2026 wurde das Ergebnis der ersten Urabstimmung der Grünen in Baden-Württemberg bekannt. Die Mitglieder hatten vom 6. bis zum 24. Juli per Brief abgestimmt. Mehr als 24.000 Mitglieder waren dazu berechtigt. 9.615 Menschen beteiligten sich. Das waren knapp 40 Prozent. Nach Angaben des Landesverbandes stimmten 91,7 Prozent für den sofortigen Stopp von Palantir Gotham. Das ist eine klare Ablehnung dieser Firma und dieser Software. Mehr lässt sich aus dieser Abstimmung jedoch nicht ehrlich ableiten.

Die Frage lautete wörtlich: „Stimmst du zu, dass die Einführung und der Einsatz der US-amerikanischen Datenanalyse-Software Palantir Gotham im Land Baden-Württemberg gestoppt werden soll?“ Gefragt wurde ausschließlich nach Palantir Gotham. Es wurde nicht gefragt, ob die Polizei die Daten sehr vieler Menschen automatisch verbinden und durchsuchen darf. Es wurde auch nicht gefragt, ob Daten von Menschen verarbeitet werden dürfen, gegen die kein Verdacht besteht. Die Mitglieder konnten das eigentliche Prinzip der Überwachung weder annehmen noch ablehnen. Dieses Prinzip stand gar nicht zur Wahl.

Trotzdem erklärte die Initiative der grünen Basis nach der Abstimmung, das Ergebnis stärke das Profil der Grünen als „Gegnerin des Überwachungsstaates“. Mitinitiator Steffen Schnürer verbreitete dieselbe Botschaft in einer Pressemitteilung. Genau diese Aussage ist durch das Ergebnis nicht gedeckt. Sie macht aus einem Nein zu einem Unternehmen ein angebliches Nein zum Überwachungsstaat. Das ist Framing. Framing bedeutet, dass eine Sache durch bestimmte Worte in einen gewünschten Rahmen gesetzt wird. Der Rahmen soll hier lauten: Die grüne Basis schützt die Menschen vor staatlicher Überwachung. Der wirkliche Inhalt lautet jedoch nur: Eine Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder will die Software Palantir Gotham nicht.

Die Initiative widerlegt ihre eigene große Behauptung sogar selbst. Auf ihrer Internetseite schreibt sie: „Ebenso stehen wir einer sorgfältigen Nutzung automatisierter Datenanalysen in der Polizeiarbeit grundsätzlich offen gegenüber.“ Automatisierte Datenanalyse bedeutet, dass ein Computer sehr viele vorhandene Daten verbindet und nach Beziehungen, Mustern und Treffern durchsucht. Die Initiative will diese Methode also ausdrücklich nicht abschaffen. Sie will sie mit einer anderen Software fortsetzen. Später fordert sie eine europäische Ausschreibung, eine offene Software und eine angeblich rechtssichere Umsetzung derselben Technik. Damit ist der Kern der Haltung eindeutig. Palantir soll weg. Die automatische Durchleuchtung großer Polizeidatenbanken soll bleiben.

Auch die grüne Landtagsfraktion sagt offen, dass sie an diesem Prinzip festhält. Sie schreibt: „Wir brauchen eine souveräne, europäische Lösung für die automatisierte Datenanalyse.“ Souverän bedeutet hier unabhängig von einer ausländischen Firma. Die Grünen wollen also keinen Verzicht auf diese mächtige Form der Polizeiarbeit. Sie wollen eine europäische Firma oder eine europäische Software dafür. Der Ort der Entwicklung ändert aber nichts an der Macht, die der Staat erhält. Auch ein Programm aus Stuttgart, Berlin oder Paris kann Daten unverdächtiger Menschen zusammenführen. Auch ein europäischer Hersteller kann Fehler machen. Auch europäische Behörden können ihre Macht ausweiten oder missbrauchen.

Cem Özdemir formuliert es ebenso deutlich. Er erklärte im März 2026, die Polizei brauche Programme, die Zusammenhänge in großen Datenmengen erkennen können. Die Software solle lediglich aus Europa kommen. Nach der Urabstimmung hielt er am bestehenden Vertrag mit Palantir fest. Er will erst wechseln, wenn eine leistungsfähige europäische Lösung vorhanden ist. Özdemir verteidigt damit nicht nur die automatisierte Datenanalyse. Er verteidigt sogar den weiteren Einsatz von Palantir für eine Übergangszeit. Sein Problem ist vor allem die Abhängigkeit von einem amerikanischen Unternehmen, dessen Haltung er ablehnt. Sein Problem ist erkennbar nicht die grundsätzliche Macht der Polizei, sehr große Datenbestände automatisch zu durchsuchen.

Pascal Haggenmüller, Innenpolitiker der grünen Landtagsfraktion, sagte ebenfalls: „Die Polizei braucht die automatisierte Datenanalyse, um schwere Straftaten zu verhindern.“ Gleichzeitig erklärte er: „Wir arbeiten nicht mit Anti-Demokraten zusammen.“ Auch hier wird die Grenze nicht bei der Überwachung gezogen. Die Grenze wird bei der politischen Haltung der Firma gezogen. Die Botschaft lautet deshalb nicht: Wir lehnen diese Form der Überwachung ab. Sie lautet: Wir wollen dafür einen politisch angenehmeren Anbieter.

Die grüne Basisinitiative nennt Palantir zu Recht gefährlich. Sie weist auf den Einfluss von Peter Thiel hin. Sie warnt vor der Nähe des Unternehmens zum US-Militär, zu Geheimdiensten und zur Regierung von Donald Trump. Sie kritisiert die technische Abhängigkeit und fehlende Kontrolle. Das sind wichtige Gründe gegen Palantir. Sie beweisen aber keine Ablehnung des Überwachungsprinzips. Im Gegenteil. Wer unmittelbar danach eine andere Software für denselben Zweck fordert, hat sich für das Prinzip entschieden.

Die entscheidende Gefahr entsteht nicht erst durch den Namen Palantir. Sie entsteht durch das massenhafte Verbinden von Daten. In Polizeisystemen stehen nicht nur Angaben über verurteilte Täter. Dort können auch Daten von Opfern, Zeugen, Anzeigenden, Kontaktpersonen und Menschen gespeichert sein, die zufällig an einem bestimmten Ort waren. Ein Mensch muss also keine Straftat begangen haben, um in eine Auswertung zu geraten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt deshalb, dass bereits ein Opfer einer Straftat oder eine Person zur falschen Zeit am falschen Ort ins Blickfeld der Polizei geraten kann.

Die automatisierte Auswertung kann aus getrennten Angaben neue Erkenntnisse herstellen. Aus einem Namen, einem Wohnort, einer Telefonnummer, einem Fahrzeug, einer Anzeige und einem Kontakt kann ein angebliches Muster entstehen. Dieses Muster kann falsch sein. Die betroffene Person erfährt davon in der Regel nichts. Sie kann sich dann auch nicht verteidigen. Wenn die Arbeitsweise der Software geheim bleibt, kann selbst ein Gericht nur schwer prüfen, wie ein Treffer entstanden ist. Eine europäische Anschrift des Herstellers löst keines dieser Probleme.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2023 Regeln in Hessen und Hamburg zur automatisierten Polizeidatenanalyse für verfassungswidrig erklärt. Verfassungswidrig bedeutet, dass eine Regel gegen das Grundgesetz verstößt. Das Gericht verbot solche Programme nicht vollständig. Es verlangte aber strenge Grenzen. Entscheidend ist, welche Daten verwendet werden, wie viele Menschen erfasst werden und wie weit die Auswertung reicht. Je tiefer der Staat in das Leben der Menschen blickt, desto schwerer muss die Gefahr sein, die er damit abwehren will.

Der Grund dafür ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass Menschen grundsätzlich selbst bestimmen dürfen, wer etwas über sie weiß und wofür diese Angaben benutzt werden. Der Staat darf rechtmäßig gesammelte Daten nicht automatisch für jeden neuen Zweck verwenden. Ein Datensatz aus einer Anzeige darf nicht grenzenlos mit anderen Daten verbunden werden. Rechtmäßig gespeichert bedeutet nicht automatisch rechtmäßig für jede spätere Suche nutzbar.

Die Grünen in Baden-Württemberg haben diese Gefahr nicht nur von außen betrachtet. Ihre Landtagsfraktion hat im November 2025 gemeinsam mit der CDU die gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Palantir geschaffen. Der Vertrag war vorher vom CDU-geführten Innenministerium abgeschlossen worden. Das geschah nach Darstellung der Grünen ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung. Danach hätten die Grünen die notwendige Änderung des Polizeigesetzes ablehnen können. Sie taten es nicht. Sie stimmten zu und ermöglichten damit den Einsatz. Nach Recherchen von netzpolitik.org war die Zustimmung Teil einer politischen Vereinbarung mit der CDU. Die Grünen erhielten die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald. Die CDU erhielt die gesetzliche Grundlage für Palantir. Unsere Grundrechte wurden damit zum Gegenstand eines politischen Geschäfts.

Das Ergebnis im Landtag war deutlich. 113 Abgeordnete stimmten für die Änderung. Nur 22 stimmten dagegen. Eine Person enthielt sich. Die grüne Fraktion half also nicht aus Versehen. Sie traf eine politische Entscheidung. Warnungen lagen bereits vor. Mehr als 13.000 Menschen hatten eine Petition unterstützt. Bürgerrechtsgruppen hatten an die Grünen appelliert. Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte offene rechtliche Fragen benannt. Die Grünen beschlossen das Gesetz trotzdem.

Auch die spätere Urabstimmung ändert diese Verantwortung nicht. Die erste Urabstimmung der baden-württembergischen Grünen fand erst 46 Jahre nach Gründung der Partei statt. Sie kam erst zustande, nachdem die Landtagsfraktion die Rechtsgrundlage geschaffen hatte. Sie kam nach Abschluss des Vertrages. Sie kam nach der Landtagswahl. Sie ist für die Regierung nicht rechtlich bindend. Özdemir hat bereits erklärt, den Vertrag zunächst weiter erfüllen zu wollen. Damit kann die Partei nach außen den Widerstand ihrer Basis zeigen, während ihre Regierung die Software einführt. Das Ergebnis erzeugt ein freundliches Bild. Die staatliche Praxis bleibt jedoch bestehen und wir alle wissen jetzt genau das die Grünen es hätten verhindern können.

Besonders dreist ist deshalb die Behauptung, die Abstimmung beweise ein Profil als Gegnerin des Überwachungsstaates. Ein Überwachungsstaat wird nicht allein durch die Herkunft seiner Software bestimmt. Entscheidend sind die Befugnisse des Staates. Entscheidend ist, wessen Daten er durchsuchen darf. Entscheidend ist, ob ein konkreter Verdacht nötig ist. Entscheidend ist, ob unbeteiligte Menschen erfasst werden. Entscheidend ist, wer die Suche kontrolliert und ob Betroffene sich wehren können. Zu diesen Kernfragen enthielt der Stimmzettel kein einziges Wort.

Die Initiative verlangt zwar, eine andere Lösung müsse mit dem Grundgesetz und dem Datenschutz vereinbar sein. Das klingt verantwortungsvoll. Doch die Einhaltung des Grundgesetzes ist keine freiwillige grüne Leistung. Jede Regierung ist dazu verpflichtet. Auch die Wörter „transparent“, „europäisch“ und „quelloffen“ machen Massenanalyse nicht automatisch harmlos. Quelloffen bedeutet, dass der Programmcode geprüft werden kann. Das kann die Kontrolle verbessern. Es beantwortet aber nicht die politische Frage, welche Daten der Staat überhaupt verbinden darf. Ein gut prüfbares Programm kann mit einem zu weit gehenden Gesetz eingesetzt werden. Ein technisch sauberes System kann politisch falsch sein.

Die einzige korrekte Einordnung liefert netzpolitik.org sehr klar: „Palantir nein, Datenanalyse ja.“ Das Medium weist darauf hin, dass die Debatte bei den Grünen nur um den Konzern kreist. Die automatische Durchleuchtung der Datenbanken wird nicht grundsätzlich hinterfragt. Dabei können Millionen unbeteiligter und unverdächtiger Menschen in die Suche geraten. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club betonte ausdrücklich, dass über die automatisierte Datenanalyse selbst in Baden-Württemberg gar nicht abgestimmt wurde.

Noch klarer wurde der Grünen-Politiker Theo Blümer. Er warnte vor einem nicht kontrollierbaren Überwachungsapparat und erklärte, eine nicht nachvollziehbare Technik entziehe sich der Kontrolle durch Politik und Gesellschaft. Er gehört damit zu den Stimmen, die nicht nur über die falsche Firma reden. Er spricht die Macht des gesamten Systems an. Seine Warnung trifft den entscheidenden Punkt. Eine Demokratie darf keine Technik schaffen, die später von einer autoritären Regierung sofort gegen politische Gegner, Minderheiten, Protestbewegungen oder unerwünschte Gruppen eingesetzt werden kann. Autoritär bedeutet, dass eine Regierung Macht sammelt und Freiheit sowie Kontrolle zurückdrängt.

Was Teile der grünen Basis hier betreiben, kann man Etikettenschwindel nennen. Etikettenschwindel bedeutet, dass eine Sache einen schöneren Namen oder eine größere Bedeutung bekommt, als ihr Inhalt hergibt. Ein Nein zu Palantir wird als Kampf gegen den Überwachungsstaat verkauft. Tatsächlich fordert dieselbe Initiative eine andere Technik für die automatische Datenanalyse. Das kann zugleich Selbsttäuschung sein. Selbsttäuschung bedeutet, dass Menschen eine angenehme Erklärung glauben, obwohl ihre eigenen Aussagen ihr widersprechen. Einige Mitglieder wollen offenbar weiter glauben, ihre Partei stehe fest gegen Überwachung. Deshalb wird der Austausch des Anbieters zu einem grundsätzlichen Widerstand erklärt.

Politisch erfüllt diese Erzählung einen nützlichen Zweck. Die grüne Führung kann weiterregieren und die automatisierte Datenanalyse beibehalten. Die grüne Basis kann sich als kritisch und freiheitsfreundlich darstellen. Wählerinnen und Wähler sollen den Eindruck bekommen, innerhalb der Partei gebe es eine starke Schutzmauer gegen staatliche Überwachung. Diese Mauer ist aber so lächerlich wie die Brandmauer der Union gegen die rechtsextreme AfD. Die Landtagsfraktion hat das Gesetz ermöglicht. Der Ministerpräsident hält an Palantir fest. Die Basisinitiative befürwortet das zugrunde liegende Verfahren. Strittig sind der Hersteller und der Zeitpunkt des Wechsels.

Man darf die 91,7 Prozent deshalb nicht kleinreden. Das Ergebnis ist ein starkes Nein zu Palantir, zu Peter Thiels Konzern und zur Abhängigkeit von einem Unternehmen aus den USA. Das ist sinnvoll. Es ist aber von allen Mitgliedern und Freunden der Grünen unehrlich, daraus ein Nein zur massenhaften staatlichen Datenanalyse und zum Überwachungsstaat zu machen. Die Abstimmung hat dafür keinen Beleg geliefert. Der Text der Initiative liefert sogar den Gegenbeleg.

Wer wirklich gegen den Überwachungsstaat kämpfen will, muss andere Fragen stellen. Darf die Polizei Daten unverdächtiger Menschen in große Suchsysteme einspeisen? Darf sie Angaben aus verschiedenen Zusammenhängen verbinden? Welche schwere und konkrete Gefahr muss bestehen? Welche Daten müssen gelöscht werden? Wer kontrolliert jede einzelne Suche? Erfahren Betroffene von Fehlern? Können Gerichte die Technik vollständig prüfen? Darf eine künftige Regierung dieselben Systeme gegen Protest, Opposition und Minderheiten richten? Die Grünen haben diese Fragen in ihrer Urabstimmung umgangen.

Das ehrliche Ergebnis lautet daher: Die baden-württembergische Basis der Grünen hat Palantir mit sehr großer Mehrheit abgelehnt. Sie hat den Überwachungsstaat nicht abgelehnt. Große Teile der Partei wollen dieselbe mächtige Datenanalyse mit einer europäischen Software fortführen. Wer daraus trotzdem einen grundsätzlichen Kampf gegen Überwachung macht, verbreitet einen politischen Mythos. Ein Mythos ist eine Erzählung, die geglaubt wird, obwohl die Tatsachen sie nicht tragen. Dieser Mythos schützt nicht unsere Grundrechte. Er schützt das gute Bild der Grünen.