Die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ist kein kleiner Streit um ein paar Euro. Sie ist ein Angriff auf einen alten deutschen Selbstbetrug. Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten wirklich. Ihre Arbeit wird verkauft. Unternehmen nutzen diese Arbeit. Werkstätten bekommen Aufträge. Trotzdem erhalten die Beschäftigten im Schnitt nur 233 Euro im Monat. Die GFF sagt: Das verstößt gegen Grundrechte, Europarecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Geklagt hat Jürgen Linnemann. Er will nicht Mitleid. Er will Recht.Â
Das heutige Werkstatt-System beruht auf einem Trick. Dieser Trick heißt „arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis“. Das bedeutet: Die Menschen arbeiten wie Beschäftigte. Aber sie gelten rechtlich nicht als normale Arbeitnehmer. Deshalb gilt der Mindestlohn für sie bisher nicht. Das ist eine juristische Fiktion. Eine Fiktion ist eine Annahme, die das Recht so behandelt, als wäre sie wahr. In der Wirklichkeit ist sie aber oft falsch. Genau hier liegt der moralische Kern des Problems. Der Staat sagt: Diese Menschen arbeiten. Aber er sagt auch: Diese Arbeit ist nicht genug wert, um den Mindestlohn auszulösen.Â
Werkstätten haben zwei Gesichter. Das erste Gesicht ist sozial. Sie sollen Teilhabe ermöglichen. Teilhabe bedeutet: Menschen sollen wirklich am Leben der Gesellschaft teilnehmen können. Nicht nur als Zuschauer. Nicht nur als betreute Menschen. Sondern als Menschen mit Rechten, Wünschen und Fähigkeiten. Das zweite Gesicht ist wirtschaftlich. Werkstätten nehmen Aufträge an. Sie organisieren Arbeit nach betriebswirtschaftlichen Regeln. Betriebswirtschaft bedeutet: Man rechnet mit Kosten, Einnahmen, Leistung und Gewinn oder Verlust. Die GFF beschreibt genau diesen Doppelcharakter: Werkstätten sind Reha-Einrichtungen und zugleich wirtschaftliche Dienstleister.Â
Daraus entsteht ein schwerer Widerspruch. Wenn die Werkstatt sozial ist, darf sie Menschen nicht arm halten. Wenn sie wirtschaftlich ist, darf sie echte Arbeit nicht wie Beschäftigung zweiter Klasse behandeln. Und wenn sie beides ist, muss der Staat ehrlich sagen, wer die Kosten trägt. Dann darf man nicht den behinderten Menschen den Preis aufbürden. Genau das passiert aber heute. Die Werkstatt bekommt Geld von Rehabilitationsträgern. Rehabilitation bedeutet: Menschen sollen Unterstützung bekommen, damit sie arbeiten, lernen und selbstbestimmter leben können. Dazu kommen Einnahmen aus Aufträgen. Trotzdem landet beim Menschen oft nur ein Betrag, der wie ein Taschengeld wirkt.Â
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist hier eindeutig in ihrer Richtung. Die UN-BRK ist ein Vertrag der Vereinten Nationen. Deutschland hat ihn unterschrieben. Er gilt seit 2009 in Deutschland. Artikel 27 sagt: Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie andere Menschen. Dieses Recht meint nicht nur irgendeine Beschäftigung. Es meint Arbeit in einem offenen, zugänglichen und inklusiven Arbeitsmarkt. Inklusiv bedeutet: Menschen werden nicht ausgesondert. Die Gesellschaft passt sich an verschiedene Menschen an. Nicht umgekehrt. Genau deshalb steht das deutsche Werkstatt-System unter Druck. Es sortiert Menschen aus. Es verspricht Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Aber diese Übergänge gelingen viel zu selten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert deshalb eine Reform der Werkstätten nach menschenrechtlichen Maßstäben.Â
Die bisherige Rechtsprechung ist behindertenfeindlich in ihrer Wirkung. Behindertenfeindlich bedeutet: Eine Regel oder Entscheidung behandelt Menschen mit Behinderung schlechter, auch wenn sie freundlich klingt. Gerichte haben bisher gesagt: Werkstattbeschäftigte sind keine Arbeitnehmer im klassischen Sinn. Deshalb bekommen sie keinen Mindestlohn. Diese Logik schützt nicht die Menschen. Sie schützt das System. Sie schützt die niedrigen Entgelte. Sie schützt die Sonderwelt. Und sie schützt damit auch die Sozialkonzerne, die dieses System verwalten. Mit Sozialkonzerne meine ich die großen Träger der Wohlfahrt. Das können Vereine, Stiftungen, kirchliche Träger oder gemeinnützige GmbHs sein. Gemeinnützig bedeutet: Sie sollen nicht primär privaten Gewinn machen. Aber auch gemeinnützige Träger können große Apparate werden. Sie haben Gebäude, Leitungen, Verwaltung, Verträge, Macht und wirtschaftliche Interessen.
Trotzdem wäre es zu billig, nur „Werkstätten abschaffen“ zu rufen. Viele Menschen dort brauchen viel Unterstützung. Manche brauchen Hilfe bei Anträgen. Manche brauchen Hilfe bei Geld, Wohnen, Mobilität, Pflege, Kommunikation, Tagesstruktur und Konflikten. Manche brauchen Menschen, die mit ihnen Formulare lesen. Manche brauchen Unterstützung, um überhaupt zu verstehen, welche Leistung ihnen zusteht. Viele Beschäftigte beziehen Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente. Grundsicherung ist Geld vom Staat, wenn das eigene Einkommen nicht zum Leben reicht. Erwerbsminderungsrente ist eine Rente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht oder kaum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.Â
Die GFF erklärt, dass etwa die Hälfte der Werkstattbeschäftigten wegen des niedrigen Entgelts auf existenzsichernde Leistungen angewiesen ist.Â
Genau deshalb ist die Klage so wichtig und zugleich so gefährlich, wenn die Politik nicht handelt. Wenn der Mindestlohn kommt, aber die Hilfe-Strukturen nicht neu gebaut werden, entstehen neue Lücken. Dann bekommen manche Menschen vielleicht mehr Lohn. Aber sie verlieren Beratung. Sie verlieren vertraute Fachkräfte. Sie verlieren Hilfe bei Anträgen. Sie verlieren sichere Tagesstruktur. Sie verlieren den Schutzraum, den sie heute tatsächlich nutzen. Schutzraum ist hier aber ein gefährliches Wort. Denn ein Schutzraum kann helfen. Er kann aber auch ein Käfig werden. Der Käfig ist dann besonders perfide, wenn er weich gepolstert ist und „Fürsorge“ heißt.
Die entscheidende Frage lautet also nicht: Mindestlohn oder Hilfe? Die richtige Frage lautet: Warum hat Deutschland ein System gebaut, in dem Menschen nur Hilfe bekommen, wenn sie zugleich auf echte Arbeitnehmerrechte verzichten? Warum hängt Teilhabe an einem Sonderstatus? Warum hängt Beratung an denselben Trägern, die ein wirtschaftliches Interesse daran haben, dass Menschen in der Werkstatt bleiben? Das ist ein klassischer Interessenkonflikt. Ein Interessenkonflikt bedeutet: Eine Stelle soll beraten, hat aber zugleich eigene Vorteile, wenn eine bestimmte Entscheidung getroffen wird. Wenn eine Werkstatt Menschen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beraten soll, verliert sie im Erfolgsfall oft Arbeitskraft, Auslastung und Einnahmen. Das ist strukturell schief.
Die Folgen für die Sozialkonzerne wären erheblich. Ein echter Mindestlohn würde das Geschäftsmodell verändern. Nicht zwingend zerstören. Aber es würde den Kern der Finanzierung offenlegen. Heute kann ein Teil der wirtschaftlichen Verwertung der Arbeit über niedrige Entgelte laufen. Wenn künftig Mindestlohn gezahlt werden muss, reicht das Arbeitsergebnis vieler Werkstätten nicht aus. Dann müsste der Staat direkt zahlen. Oder Aufträge müssten teurer werden. Oder Werkstätten müssten ihre Wirtschaftlichkeit offenlegen. Offenlegung bedeutet: Man zeigt genau, wo Geld herkommt und wohin es geht. Genau das wäre gut. Denn ein System, das Menschenrechte berührt, darf nicht hinter Tabellen, Kostensätzen und Verbandsmacht verschwinden.
Für die Beschäftigten wäre ein Erfolg der Klage zuerst ein Würde-Signal. Arbeit wäre dann nicht länger Arbeit zweiter Klasse. Der Satz „Du arbeitest, aber deine Arbeit zählt nicht wie Arbeit“ würde brüchig.Â
Das wäre historisch wichtig. Aber Geld allein löst nicht alles. Wer Mindestlohn bekommt, kann aus der Grundsicherung fallen. Das klingt gut. Es kann aber neue Anträge auslösen. Wohngeld kann wichtig werden. Wohngeld ist staatliche Hilfe für die Miete, wenn das Einkommen niedrig ist. Manche Menschen bräuchten dann neue Beratung. Rentenansprüche könnten sich verändern. Freibeträge könnten anders wirken. Freibeträge sind Teile des Einkommens, die nicht angerechnet werden. Wer hier allein gelassen wird, kann am Ende trotz höherem Lohn in seiner Existenz bedroht werden.
Darum braucht es ein neues Hilfesystem. Dieses Hilfesystem muss unabhängig von den Werkstätten sein. Unabhängig bedeutet: Die Hilfe darf nicht davon abhängen, ob ein Mensch in einer bestimmten Einrichtung bleibt. Es braucht Fachkräfte, die Inklusion wirklich als Auftrag haben. Heilerziehungspfleger können dabei eine zentrale Rolle spielen. Heilerziehungspflege bedeutet: Fachkräfte unterstützen Menschen mit Behinderung im Alltag, bei Bildung, Teilhabe, Kommunikation und Selbstbestimmung. Sie arbeiten nicht nur „betreuend“. Sie können Menschen befähigen. Befähigen bedeutet: Menschen bekommen die Hilfe, die sie brauchen, um selbst entscheiden und handeln zu können.
Diese Fachkräfte müssten als Teilhabe-Lotsen arbeiten. Ein Lotse hilft beim sicheren Weg durch schwieriges Gebiet. In diesem Fall wären es Anträge, Behörden, Arbeitsstellen, Wohnen, Assistenz, Pflege, Mobilität und Konflikte mit Arbeitgebern. Diese Lotsen müssten beim Staat oder bei wirklich unabhängigen Beratungsstellen angesiedelt sein. Nicht bei Trägern, die selbst Werkstätten betreiben. Nicht bei Verbänden, die am alten System verdienen. Nicht bei Einrichtungen, die Menschen zugleich beraten und wirtschaftlich nutzen. Nur so entsteht echte Wahlfreiheit. Wahlfreiheit bedeutet: Ein Mensch kann wirklich zwischen Möglichkeiten entscheiden, ohne Druck und ohne Angst vor Hilfsverlust.
Die Politik müsste deshalb drei Dinge gleichzeitig tun. Sie müsste die behindertenfeindliche Mindestlohn-Rechtsprechung beenden. Sie müsste die Finanzierung der Unterstützung sichern. Und sie müsste den Sozialkonzernen Macht nehmen. Nicht jede Werkstatt ist böse. Nicht jede Fachkraft arbeitet falsch. Viele Menschen leisten dort gute Arbeit. Aber gute Arbeit einzelner Menschen macht ein schlechtes System nicht gerecht. Ein System, das echte Arbeit billig hält, bleibt falsch. Ein System, das Menschen abhängig macht, bleibt gefährlich. Ein System, das sich auf Fürsorge beruft und dabei Rechte klein hält, bleibt paternalistisch. Paternalistisch bedeutet: Mächtige behandeln erwachsene Menschen so, als seien sie Kinder, über die man einfach entscheiden könne.
Die moralische Falle liegt genau hier. Gegner des Mindestlohns werden sagen: „Aber dann verlieren Menschen ihre Werkstatt.“ Das klingt fürsorglich. Es ist aber oft Erpressung durch Struktur. Erpressung durch Struktur bedeutet: Ein schlechtes System sagt, jede Verbesserung gefährde die Hilfe. Das ist nicht die Schuld der behinderten Menschen. Das ist die Schuld einer Politik, die Hilfe und Ausbeutung miteinander verknotet hat. Ausbeutung bedeutet hier: Die Arbeitsleistung eines Menschen wird genutzt, ohne dass dieser Mensch angemessen bezahlt wird. Auch wenn die Werkstatt soziale Aufgaben erfüllt, verschwindet dieser Vorwurf nicht.
Ethisch ist die Sache klar. Die Ethik fragt: Was ist richtiges Handeln? Die Moral fragt: Was schulden wir einander als Menschen? Wir schulden Menschen mit Behinderung nicht Dankbarkeit für schlechte Löhne. Wir schulden ihnen Rechte. Wir schulden ihnen Einkommen, das nicht demütigt. Wir schulden ihnen Beratung, die nicht an Trägerinteressen hängt. Wir schulden ihnen Unterstützung, die nicht zur Fessel wird. Und wir schulden ihnen einen Arbeitsmarkt, der sich verändert, statt Menschen auszusortieren.
Die GFF-Klage ist deshalb notwendig. Auch wenn sie Folgen hat. Gerade weil sie Folgen hat. Menschenrechte werden nicht dadurch falsch, dass ihre Umsetzung unbequem ist. Das Grundgesetz schützt Würde nicht nur, wenn es billig ist. Die UN-BRK gilt nicht nur, wenn Sozialkonzerne ihre Geschäftsmodelle behalten können. Und Inklusion ist nicht erreicht, wenn Menschen in Sonderwelten arbeiten, dort echte Leistung bringen und danach wieder beim Amt erklären müssen, warum sie trotz Arbeit arm bleiben.
Die richtige Antwort lautet nicht: Werkstätten morgen schließen. Die richtige Antwort lautet: Mindestlohn sichern, Assistenz sichern, Beratung unabhängig machen, Übergänge massiv ausbauen, Sozialleistungen neu ordnen und die Macht der Träger begrenzen. Dann verlieren Menschen mit Behinderung nicht ihre Hilfe. Dann verlieren Sozialkonzerne nur das Privileg, Hilfe und Abhängigkeit als Geschäftsmodell zu verwalten. Genau das wäre kein Schaden. Das wäre endlich ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit.
+++ Und zum Ende +++
Ich schreibe bewusst in Einfacher Sprache. Das bedeutet: kurze Sätze und einfache Worte. Schwierige Begriffe erkläre ich direkt. Viele Politiker sprechen sehr kompliziert. Viele Menschen fühlen sich dadurch ausgeschlossen. Das ist ein Problem für unsere Demokratie.
Ich will das ändern. Jeder Mensch soll verstehen können, was passiert. Jeder Mensch soll sich eine eigene Meinung bilden können. Niemand soll außen vor bleiben. Das ist mein Ziel.Â
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