Diese Reform ist ein Gesetz gegen die Wirklichkeit von Menschen mit Behinderungen

Wenn ich mir diese geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ansehe, dann sehe ich keine mutige Politik. Ich sehe keine echte Gleichstellung. Ich sehe kein Gesetz, das Deutschland barrierefrei machen will. Ich sehe ein Gesetz, das sich den Klang von Fortschritt gibt und im Kern doch den bequemsten Weg für Staat und Wirtschaft geht und schützt. Genau das macht diesen Entwurf so gefährlich. Er tut so, als würde er helfen. Aber an allen entscheidenden Stellen baut er die nächste Mauer gleich mit ein.

Für diesen Zustand trägt nicht irgendein nicht greifbares  System die Verantwortung. Verantwortlich ist diese Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD. Politisch zuständig ist vor allem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Bärbel Bas von der SPD. Mitverantwortung trägt auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter Stefanie Hubig, ebenfalls SPD, weil es bei einem solchen Gesetz um Rechte, Durchsetzung und Schutz vor Diskriminierung geht. Die politische Gesamtverantwortung liegt bei Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU und bei der gesamten Koalition, die diesen Entwurf beschlossen hat. Wenn am Ende ein Gesetz entsteht, das Menschen mit Behinderungen schöne Worte gibt, aber schwache Rechte, dann ist das kein Unfall. Dann ist das eine politische Entscheidung gegen genau diese Bürger.

Mich macht an diesem Entwurf zuerst wütend, dass er mit einer der wichtigsten Wahrheiten über Barrierefreiheit bricht. Barrierefreiheit ist kein Bonus. Sie ist kein Extra. Sie ist keine nette Geste. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen überhaupt gleichberechtigt leben können. Genau das sagt auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Das heißt: Deutschland hat sich rechtlich verpflichtet, diese Regeln ernst zu nehmen und umzusetzen. Die UN-Behindertenrechtskonvention sagt nicht: Schaut mal, ob ihr vielleicht ab und zu ein bisschen Rücksicht nehmt. Sie sagt: Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang, auf Schutz vor Diskriminierung und auf wirksame Teilhabe. Wer das in nationales Recht übersetzt, darf kein Gesetz schreiben, das schon in seiner Konstruktion Ausreden für die Nicht-Umsetzung einbaut. Genau das passiert hier.

Der gefährlichste Punkt an diesem Gesetzentwurf ist für mich der Umgang mit der Privatwirtschaft. Genau dort entscheidet sich Alltag. Nicht nur im Amt. Nicht nur in der Bundesbehörde. Sondern im Laden, in der Arztpraxis, im Café, im Hotel, im Versicherungsbüro, in der Kanzlei, im Online-Shop, beim Dienstleister, im Veranstaltungsraum, im Wohnumfeld, in der Kommunikation, bei Produkten, bei Dienstleistungen, bei Zugängen. Wenn ein Gesetz genau dort schwach bleibt, dann bleibt das Leben für viele Menschen auch weiter klein, mühsam und entwürdigend.

Der Entwurf tut auf den ersten Blick so, als würde er endlich auch private Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. Das klingt gut. Das klingt nach Fortschritt. Aber dann kommt der Trick. Im Gesetz steht, dass für Unternehmen alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten. Das ist keine kleine Fußnote. Das ist der Kern des Problems. Denn genau damit wird fast alles, was echte Barrierefreiheit im Alltag ausmacht, von Anfang an unter Vorbehalt gestellt. Eine Rampe kann dann zu viel sein. Eine Türverbreiterung kann dann zu viel sein. Eine echte Anpassung eines Angebots kann dann zu viel sein. Eine Änderung an einem Produkt kann dann zu viel sein. Eine Veränderung an einem Dienst kann dann zu viel sein. Wer so ein Gesetz schreibt, der sagt in Wahrheit: Ja, ihr habt formal ein Recht. Aber bitte nur, solange es kein Geld kostet.

Das ist gefährlich, weil es Diskriminierung in den Normalbetrieb einbaut. Und genau das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Dort geht es nicht darum, Menschen mit Behinderungen nur dort mitzudenken, wo es nichts kostet. Es geht um Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Zugänglichkeit. Zugänglichkeit heißt Zugang. Zugang heißt nicht: vielleicht irgendwann, wenn es bequem ist. Zugang heißt auch nicht: nur dann, wenn der wirtschaftliche Komfort unangetastet bleibt. Zugang heißt, dass Barrieren abgebaut werden müssen. Nicht theoretisch. Praktisch.

Mich erinnert diese Logik an ein sehr altes deutsches Muster. Nicht an die offene Gewalt der NS-Zeit zuerst, sondern an die kalte Verwaltung des Ausschlusses. An die Sprache, mit der Menschen nicht offen als minderwertig beschimpft werden, aber faktisch so behandelt werden, als seien ihre Rechte zweitrangig. In der NS-Zeit wurden behinderte Menschen entrechtet, ausgesondert, versteckt, pathologisiert und am Ende massenhaft ermordet. Das Entscheidende daran war nicht nur die offene Brutalität. Es war auch die bürokratische Logik dahinter. Der Mensch wurde zum Kostenfaktor. In diesem Zusammenhang bedeutet pathologisiert, dass Menschen mit Behinderungen nicht als normale Menschen mit gleichen Rechten gesehen werden, sondern als ein „medizinisches Problem“ oder eine „Krankheit“, die behandelt, verwaltet oder korrigiert werden müsse, statt als Teil der Gesellschaft akzeptiert zu werden. Sie werden zum Problem, das man verwaltet, sortiert und reduziert. Genau deshalb werde ich hellhörig, wenn ein moderner Gesetzentwurf im Kern sagt: Die Rechte der Betroffenen enden dort, wo bauliche Veränderung, Produktänderung oder Dienstleistungsänderung für Unternehmen unbequem werden. Niemand sollte so tun, als wäre das dasselbe wie die NS-Verbrechen. Das ist es nicht. Aber die Denkfigur, dass die Teilhabe behinderter Menschen hinter Nützlichkeit, Ordnung und Zumutbarkeit zurücktreten soll, ist eine „deutsche Gefahr“ mit sehr dunkler Geschichte.

Besonders perfide finde ich, dass die Bundesregierung das Ganze auch noch als vernünftige Balance verkauft. Als Ausgleich. Als pragmatische Lösung. Pragmatismus klingt oft harmlos. Hier bedeutet er in Wahrheit: Die Last wird wieder auf die Menschen mit Behinderungen verschoben. Sie sollen weiter selbst bitten, erklären, anmahnen, nachweisen, schlichten, klagen und hoffen. Das ist keine Gleichstellung. Das ist ein Bettelsystem mit Gesetzesstempel.

Ein weiterer schwerer Fehler liegt darin, dass der Entwurf Barrierefreiheit nicht als strukturelle Pflicht ernst genug behandelt, sondern sehr oft auf sogenannte angemessene Vorkehrungen setzt. Angemessene Vorkehrungen sind Anpassungen im Einzelfall. Das klingt erstmal gut. Und ja, solche Vorkehrungen sind wichtig. Aber sie dürfen nie der Ersatz für allgemeine Barrierefreiheit sein. Wenn ein Gebäude, ein Angebot oder ein Dienst von Anfang an für viele Menschen zugänglich ist, dann muss niemand um Sonderbehandlung bitten. Dann ist Teilhabe normal. Wenn aber stattdessen auf Einzelfalllösungen gesetzt wird, dann bleibt die behinderte Person diejenige, die auf die Barriere zeigen und ihre eigene Ausgrenzung immer neu belegen muss. Das ist entwürdigend. Und es ist genau nicht das, was die UN-Behindertenrechtskonvention mit Zugänglichkeit meint.

Die UN-Konvention macht einen klaren Unterschied. Es gibt allgemeine Barrierefreiheit für alle, also Zugänglichkeit von Anfang an. Und es gibt angemessene Vorkehrungen für besondere Fälle. Wenn ein Staat so tut, als könne man das eine durch das andere ersetzen, dann wird aus einem Menschenrecht ein Notbehelf. Genau da liegt eine zentrale Täuschung dieses Entwurfs. Er verkauft Einzelfallhilfe als Strukturreform. Das ist so, als würde man sagen: Wir bauen keine Brücke, aber wenn jemand vor dem Fluss steht, schauen wir mal, ob wir ein Brett finden.

Gefährlich ist das auch deshalb, weil es Machtverhältnisse festschreibt. Ein Unternehmen sitzt wirtschaftlich fast immer am längeren Hebel. Die behinderte Person braucht Zugang, Behandlung, Kaufmöglichkeit, Dienstleistung, Beratung, Transport, Versicherung oder Unterkunft. Wenn das Gesetz dem Unternehmen schon vorab viele Auswege aufmacht, dann wird aus dem angeblichen Schutzrecht ein Gespräch unter Ungleichen. Und wer in seinem Leben oft von anderen abhängig gemacht wurde, der weiß, wie schnell aus einer Bitte ein demütigender Moment wird.

Besonders schlimm finde ich die Stelle, an der der Entwurf private Unternehmen von Schadensersatzansprüchen ausnimmt. Das ist ein politischer Skandal. Denn ein Recht ohne wirksame Folgen bei Verstößen ist eben nur eine Dekoration. Wenn ein privates Unternehmen Menschen mit Behinderungen benachteiligt und im Ergebnis nur eine Feststellung des Verstoßes droht oder die Rechtsfolgen schwach bleiben, dann ist die Botschaft klar: Eure Diskriminierung ist rechtlich weniger teuer als eure Barrierefreiheit. Man muss sich das einmal in Ruhe ansehen. Diese Bundesregierung schafft es, ein Gesetz gegen Diskriminierung zu schreiben, in dem der private Bereich an entscheidender Stelle vor den finanziellen Folgen von Diskriminierung geschont wird. Das ist nicht modern. Das ist feige und zeugt von einer großen Menschenverachtung zumindest wenn es um Behinderte geht.

Genau hier wird der Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention besonders sichtbar. Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung braucht wirksame Rechtsbehelfe. Rechtsbehelf ist ein juristisches Wort. Es meint die Mittel, mit denen man sein Recht tatsächlich durchsetzen kann. Wenn ein Staat zwar ein Verbot aufschreibt, aber keine spürbare Sanktion und keine echte Entschädigung vorsieht, dann ist das Schutzversprechen leer. Menschenrechte werden nicht dadurch stark, dass sie hübsch formuliert sind. Sie werden stark, wenn ihre Verletzung Folgen hat.

Dass die Bundesregierung bei öffentlichen Stellen Entschädigungen vorsieht, diese aber auch noch deckelt, zeigt das gleiche Problem. Eine Deckelung ist eine Obergrenze. Sie bedeutet hier: Auch wenn eine Diskriminierung schwer war, soll die finanzielle Folge begrenzt bleiben. Das klingt nach Verwaltungssprache. In Wahrheit ist es eine politische Bewertung des Leids. Es sagt: Wir messen euren Schaden, aber bitte nicht zu hoch. Auch das sendet ein fatales Signal. Es ist die Sprache eines Staates, der sich selbst vor Verantwortung schützt.

Hinzu kommt die kurze Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Unternehmen. Eine kurze Frist mag für Unternehmen nach Rechtssicherheit klingen. Für viele Menschen mit Behinderungen ist sie aber ein zusätzliches Hindernis. Wer diskriminiert wird, hat oft nicht sofort die Kraft, alle rechtlichen Schritte in Gang zu setzen. Viele müssen überhaupt erst verstehen, was genau passiert ist. Viele brauchen Unterstützung, Beratung, Assistenz oder Verbandskontakt. Viele sind durch Alltag, Armut, Krankheit, fehlende Zugänglichkeit oder Bürokratie ohnehin massiv belastet. Eine kurze Frist ist dann kein neutrales Verfahrensdetail. Sie ist eine weitere Hürde. Und Hürden sind genau das, was ein Gleichstellungsgesetz abbauen sollte.

Dann ist da noch der sogenannte sachliche Grund. Auch das ist eine Formulierung, bei der bei mir sofort alle Warnlampen angehen. Ein sachlicher Grund klingt vernünftig. Wer könnte schon gegen Vernunft sein. Aber in der juristischen Praxis wird aus solchen offenen Formeln schnell ein riesiges Tor für Rechtfertigungen. Wenn Unternehmen sagen können, sie hätten für eine Ungleichbehandlung einen sachlichen Grund, dann hängt am Ende sehr viel davon ab, wie Gerichte das auslegen und wie viel Streit eine betroffene Person durchhalten kann. Ein gutes Diskriminierungsrecht braucht Klarheit. Dieser Entwurf produziert stattdessen Unsicherheit. Und Unsicherheit hilft fast immer der stärkeren Seite.

Ferda Ataman die Leiterin der

Ferda Ataman, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hat diese Reform deshalb eine „verpasste Chance“ genannt und gesagt, sie bringe „minimale Fortschritte“ und schaffe „ maximale Unsicherheit“. 

Dieses Urteil trifft den Kern. Es geht hier nicht um eine Detailkritik. Es geht um den Vorwurf, dass der Staat aus einer historischen Gelegenheit eine halbherzige Verwaltungsübung macht. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt, das Benachteiligungsverbot in der Privatwirtschaft bleibe nahezu wirkungslos. Wenn eine staatliche Antidiskriminierungsbeauftragte und eine Menschenrechtsinstitution so deutlich urteilen, dann ist das keine Laune. Dann ist das ein Alarmsignal.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat sehr treffend gesagt, vom formellen Verbot könnten sich die Betroffenen „nichts kaufen“, weil nahezu jede Benachteiligung durch die gesetzlichen Schlupflöcher passe. Besser kann man diesen Entwurf kaum entlarven. Schlupflöcher sind Lücken, durch die man sich aus Verantwortung herauswinden kann. Genau solche Lücken baut dieses Gesetz an mehreren Stellen ein. Und das ist politisch unverantwortlich, weil Menschen mit Behinderungen nicht noch mehr symbolische Politik brauchen. Sie brauchen endlich einklagbare, wirksame, alltägliche Rechte.

Auch der VdK kritisiert, dass Unternehmen sich der Pflicht zu angemessenen Vorkehrungen in den meisten Fällen ohne Folgen entziehen könnten. Der DVBS spricht von weitgehend zahnlosen Regelungen. Zahnlos heißt: Das Gesetz kann vielleicht knurren, aber nicht beißen. Genau das ist der Punkt. Es fehlt an echter Verbindlichkeit. Es fehlt an Druck. Es fehlt an Konsequenz. Und es fehlt an dem politischen Willen, die Privatwirtschaft wirklich umzustellen.

Selbst Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, sagt, das Ziel, Deutschland auch im privaten Bereich barrierefrei zu machen, werde nicht erreicht. Wenn sogar der eigene Behindertenbeauftragte der Regierung so urteilt, dann ist die Sache eindeutig. Dann ist das kein mutiger Entwurf, der nur missverstanden wird. Dann ist das ein Entwurf, der in seinem wichtigsten Ziel scheitert.

Mich erschüttert an dieser Reform auch, dass sie die gesamte Verantwortung wieder auf den Einzelfall und damit auf die betroffene Person verlagert. Das ist ein uraltes Muster der Behindertenpolitik in Deutschland. Behinderte Menschen sollen geduldig sein, dankbar sein, erklären, anpassen, abwarten, vermitteln, nachsichtiger sein als alle anderen. Aber eine Demokratie, die Menschenrechte ernst nimmt, darf behinderte Menschen nicht dauernd in die Rolle der Antragsteller des eigenen Daseins drängen. Gleichstellung heißt gerade, dass ich nicht erst als Sonderfall auftreten muss, um wie ein normaler Mensch am Leben teilzunehmen.

Diese Logik des Sonderfalls hat in Deutschland eine belastete Geschichte. Wieder geht es nicht um eine Gleichsetzung mit dem NS-Terror. Es geht um Kontinuitäten im Denken. Schon lange vor den Morden der Nationalsozialisten gab es die Vorstellung, dass behinderte Menschen von der Norm abweichen und deshalb als Sonderproblem verwaltet werden müssten. Später wurde daraus mörderische Politik. Nach 1945 ist vieles davon in den Institutionen nicht einfach verschwunden. Es lebte weiter in Heimen, in Schulen, in Ämtern, in Sprache, in Medizin, in Fürsorgekonzepten. Auch heute sieht man noch zu oft das alte Muster: Nicht die Gesellschaft muss sich ändern, sondern der behinderte Mensch muss begründen, warum er trotzdem hinein darf. Genau darum ist diese Reform politisch so ein Politikversagen. Sie bricht nicht mit dieser Geschichte. Sie modernisiert sie nur sprachlich.

Auch die langen Fristen beim Abbau baulicher Barrieren im Bereich des Bundes zeigen den Mutmangel dieser Regierung. Ja, es ist besser, überhaupt Fristen zu nennen, als gar keine zu haben. Aber wenn man im Jahr 2026 noch Zeiträume bis 2035 und sogar bis 2045 nennt, dann sagt man vielen Menschen faktisch: Eure Gleichstellung kann warten. Für einen jungen gesunden Minister auf einem Podium klingt eine lange Übergangsfrist abstrakt. Für eine behinderte Person ist sie Lebenszeit. Jahre voller Ausschluss sind keine verwaltungstechnische Übergangsphase. Sie sind verlorene Jahre.

Auch hier widerspricht die politische Haltung dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Konvention versteht Barrierefreiheit nicht als spätes Modernisierungsprojekt, das man immer weiter nach hinten schiebt. Sie versteht sie als Voraussetzung der Menschenwürde und der gleichberechtigten Teilhabe. Ein Staat, der sich jahrzehntelange Übergänge gönnt, zeigt damit vor allem eines: dass die Gleichstellung behinderter Menschen in seinen Prioritäten noch immer nicht oben steht aber eben auch was eine Menschenrechtskonvention diesem Staat wert ist.

Natürlich gibt es in dem Entwurf auch einzelne sinnvolle Punkte. Mehr Leichte Sprache, mehr Gebärdensprache, ein Kompetenzzentrum, Verbesserungen bei Bundesbehörden, Regelungen für Assistenzhunde. Das alles ist nicht falsch. Aber gerade diese kleinen Lichtpunkte machen den Rest so dramatisch. Denn sie zeigen, dass die Regierung genau weiß, was sie tun müsste. Sie weiß, dass Barrierefreiheit möglich ist. Sie weiß, dass Kommunikation zugänglich sein muss. Sie weiß, dass Rechte konkret geregelt werden müssen. Und trotzdem kneift sie genau dort, wo es um Macht, Geld und Verpflichtung der Privatwirtschaft geht. Das ist keine Ahnungslosigkeit. Das ist politischer Wille zur Begrenzung.

Mich stört auch die moralische Selbstdarstellung dieser Bundesregierung. CDU, CSU und SPD reden gern über Respekt, Zusammenhalt und Teilhabe. Aber Respekt ohne Rechtsdurchsetzung ist nur Rhetorik. Zusammenhalt ohne Zugänglichkeit ist nur Dekoration. Teilhabe ohne einklagbare Ansprüche ist nur ein freundliches Wort auf einem Ministeriumsplakat. Wenn ein Gesetz im Ergebnis sagt, dass Unternehmen weitgehend verschont werden und behinderte Menschen weiter die Hauptlast der Durchsetzung tragen, dann ist das keine Sozialpolitik. Dann ist das nur die Verwaltung der Ungleichheit.

Besonders bitter ist das, weil die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland längst einen klaren Auftrag gegeben hat. Sie verlangt Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Sie verlangt angemessene Vorkehrungen. Sie verlangt Zugänglichkeit. Sie verlangt wirksame Maßnahmen gegen Barrieren im öffentlichen Raum, in Informationen, in Kommunikation und bei Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen. Sie verlangt nicht nur guten Willen. Sie verlangt Umsetzung. Wenn der Staat diese Pflichten in ein Gesetz überträgt, das große Teile der realen Lebenswelt privater Anbieter praktisch schont, dann ist das keine treue Umsetzung der Konvention. Dann ist das ihr politisches Kleinrechnen.

Deshalb sage ich klar: Dieser Gesetzentwurf widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention dort, wo er Barrierefreiheit im privaten Bereich nicht als verbindliche strukturelle Pflicht ausformt. Er widerspricht ihr dort, wo er angemessene Vorkehrungen so klein denkt, dass sie den allgemeinen Zugang nicht ersetzen können. Er widerspricht ihr dort, wo er keine wirksamen Sanktionen gegen private Diskriminierung vorsieht. Er widerspricht ihr dort, wo er lange Übergangszeiten akzeptiert. Und er widerspricht ihr dort, wo er den Schutz vor Benachteiligung mit so vielen Ausnahmen versieht, dass am Ende vor allem Unsicherheit bleibt.

Was also müsste geschehen, damit dieses Gesetz nicht zu einem weiteren Verrat an der Gleichstellung wird. Zuerst müsste der zentrale Fehler gestrichen werden, dass bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen pauschal als unverhältnismäßige und unbillige Belastung gelten. Eine pauschale Freistellung darf es nicht geben. Stattdessen braucht es eine echte Einzelfallprüfung mit klaren Kriterien, hohen Anforderungen an die Begründung und dem Grundsatz, dass Barrierefreiheit die Regel und nicht die Ausnahme ist.

Dann braucht es eine klare allgemeine Pflicht zur Barrierefreiheit im privaten Bereich, zumindest schrittweise, mit überprüfbaren Fristen und verbindlichen Standards. Schrittweise heißt nicht: auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben. Es heißt: klare Etappen, klare Anforderungen, klare Zuständigkeiten. Standards sind feste Regeln. Sie helfen nicht nur den Betroffenen. Sie helfen auch Unternehmen, weil dann alle wissen, woran sie sind. Ein Staat, der stattdessen auf Unklarheit setzt, produziert Streit und bremst den Fortschritt den Menschen mit Behinderung verdienen.

Außerdem müssen Verstöße im privaten Bereich wirksame Folgen haben. Dazu gehören Unterlassungsansprüche, Beseitigungsansprüche, echte Entschädigungsansprüche und wo nötig auch Bußgelder. Bußgelder sind staatliche Geldstrafen. Ohne sie bleibt für viele Unternehmen der alte Zustand einfach billiger. Wer es ernst meint mit Antidiskriminierung, der muss dafür sorgen, dass Diskriminierung wirtschaftlich und rechtlich weh tut.

Ebenfalls nötig ist eine Stärkung der Verbandsklage. Eine Verbandsklage bedeutet, dass Verbände stellvertretend oder unterstützend klagen können. Das ist wichtig, weil viele Betroffene nicht allein durch lange und belastende Verfahren gehen können. Verbände brauchen dafür geringe Kostenrisiken, klare Befugnisse und einen echten Zugang zu wirksamer gerichtlicher Kontrolle. Ein modernes Gleichstellungsgesetz darf nicht darauf bauen, dass jede einzelne betroffene Person ihre Rechte allein gegen strukturell stärkere Gegner durchboxen muss.

Auch die Fristen müssen realistisch und menschenfreundlich werden. Wer diskriminiert wurde, braucht Zeit für Beratung, Unterstützung und Entscheidung. Eine kurze Ausschlussfrist gehört nicht in ein Gesetz, das Barrieren abbauen will. Ebenso muss die Beweislast fair geregelt sein. Beweislast ist die Frage, wer vor Gericht was beweisen muss. Wenn fast alles an der betroffenen Person hängen bleibt, verliert sie oft schon vor dem ersten Verhandlungstag. Ein gerechter Diskriminierungsschutz braucht Regeln, die die tatsächlichen Machtverhältnisse berücksichtigen.

Die Deckelung von Entschädigungen im öffentlichen Bereich gehört ebenfalls auf den Prüfstand. Eine starre Obergrenze verharmlost im Zweifel schweres Unrecht. Und der Bund muss seine eigenen Fristen deutlich verkürzen. Wer ernsthaft Gleichstellung will, kann nicht mit Zeithorizonten arbeiten, die für viele Menschen ein halbes Leben bedeuten.

Vor allem aber braucht es einen politischen Wechsel im Denken. Barrierefreiheit darf nicht länger als Spezialthema einiger Verbände behandelt werden. Sie ist Demokratie in gebauter Form. Sie ist Menschenwürde in Verwaltung, Wirtschaft, Sprache, Raum, Technik und Alltag. Wer Barrieren stehen lässt, grenzt Menschen aus. Wer Rechte so formuliert, dass sie in der Praxis kaum greifen, grenzt ebenfalls aus. Nur eleganter.

Ich sage es deshalb so hart: Diese Bundesregierung hat mit diesem Entwurf nicht den Mut zur Gleichstellung gezeigt, sondern den Reflex zur Begrenzung. SPD-Ministerinnen tragen diesen Entwurf politisch. CDU und CSU tragen ihn mit. Friedrich Merz trägt ihn als Kanzler. Und alle zusammen senden die Botschaft, dass behinderte Menschen wieder warten sollen, wieder bitten sollen und wieder mit einem Recht zweiter Klasse zufrieden sein sollen. Genau damit darf niemand durchkommen.

Ein Land wie Deutschland, das seine Geschichte kennt, müsste im Umgang mit behinderten Menschen besonders wachsam, besonders sensibel und besonders entschlossen sein. Stattdessen erleben wir wieder einmal eine Politik, die das Problem verwaltet, anstatt es zu lösen. Das ist nicht nur schwach. Das ist gefährlich. Denn jedes schwache Gleichstellungsgesetz verlängert den Alltag der Ausgrenzung. Es verlängert den Zwang zur Anpassung. Es verlängert die Erfahrung, dass andere ohne Hürde leben dürfen, während behinderte Menschen ihre Menschlichkeit ständig neu begründen müssen.

Ich will kein Gesetz, das freundlich klingt und im Ernstfall versagt. Ich will ein Gesetz, das Barrieren wirklich angreift. Ich will ein Gesetz, das der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird. Ich will ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, statt sie zu schonen. Ich will ein Gesetz, das Rechte nicht nur andeutet, sondern durchsetzbar macht. Und ich will eine Bundesregierung, die endlich begreift, dass Gleichstellung nicht dann beginnt, wenn sie billig ist, sondern dann, wenn sie verbindlich wird.

Quellenangaben

Bundesrats-Drucksache 96/26, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes. Besonders relevant sind die Regelungen zu § 7, § 7b, den angemessenen Vorkehrungen, der pauschalen Annahme unverhältnismäßiger Belastungen für Unternehmen, den Rechtsfolgen sowie den Fristen.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Darstellung des Gesetzesvorhabens zur Änderung des BGG.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Stellungnahme von Ferda Ataman vom 11. Februar 2026 mit der Bewertung der Reform als „verpasste Chance“ und als weit hinter der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleibend.

Deutsches Institut für Menschenrechte, Kritik vom 25. Februar 2026 zur nahezu wirkungslosen Ausgestaltung des Benachteiligungsverbots in der Privatwirtschaft und zu schwachen Sanktions- und Klagemöglichkeiten.

Sozialverband VdK Deutschland, Stellungnahme zum Entwurf und weitere Bewertung vom 26. Februar 2026 mit Kritik an Ausnahmen, schwachen Rechtsfolgen und unzureichender Durchsetzung.

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband, Kritik am Gesetzentwurf vom 13. Februar 2026, insbesondere zu Schlupflöchern, fehlender Verbindlichkeit und fehlenden Schadensersatzansprüchen gegen private Unternehmen.

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf, Kritik an den weitgehend zahnlosen Regelungen für private Anbieter.

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Kritik daran, dass das Ziel einer barrierefreien Privatwirtschaft mit diesem Entwurf nicht erreicht werde.

Deutscher Behindertenrat, Kritik an fehlenden verbindlichen Standards, Ausnahmen und unzureichenden Instrumenten für echte Teilhabe.

UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 4, 5 und 9 sowie die Auslegung des UN-Fachausschusses zur Zugänglichkeit und zu angemessenen Vorkehrungen.