Dieses Gesetz kommt von der neuen Bundesregierung aus CDU und CSU und SPD. Chef der Regierung ist Friedrich Merz von der CDU. Zuständig für den Inhalt waren vor allem das Arbeitsministerium und das Wirtschaftsministerium. Arbeitsministerin ist Bärbel Bas von der SPD. Wirtschaftsministerin ist Katherina Reiche von der CDU. Beide Ministerien haben den Entwurf gemeinsam geschrieben. Das steht so auch im Entwurf selbst. Ein Entwurf ist der erste offizielle Text für ein neues Gesetz. Von dort geht er weiter in die Beratung. Danach hat die Bundesregierung den Entwurf beschlossen und an die Länder geschickt. Das heißt, es ist die klare Politik der Regierung Merz aus CDU, CSU und SPD.
Die Überschrift klingt stark. „Sicherung von Tariftreue“ klingt, als würden Beschäftigte nun überall fair bezahlt. Tariftreue bedeutet: Eine Firma muss Löhne und Regeln einhalten, die in einem Tarifvertrag stehen. Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber. Darin steht, wie viel Lohn es gibt, wie viele Stunden man arbeitet und wie viel Urlaub man hat.
Das Gesetz tut aber nur so, als ob es das überall stärkt. In Wirklichkeit gilt es nur in einem Teil der Arbeitswelt. Es gilt nur bei Aufträgen des Bundes und bei Konzessionen des Bundes. Eine Konzession ist das Recht, etwas nutzen zu dürfen, zum Beispiel eine Strecke oder ein Netz, gegen Geld und unter Bedingungen. Für alle anderen Aufträge, zum Beispiel von Städten und Ländern, gilt das nicht automatisch. Das ist eine bewusste Lücke. Sie kommt nicht aus Versehen. Sie ist politisch gewollt. So bleibt die Last wieder bei uns Beschäftigten und unseren Gewerkschaften.
Schon beim Einstieg setzt die Regierung eine enge Schwelle. Das Gesetz greift erst ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro ohne Steuer. Das ist eine Grenze. Liegt der Auftrag darunter, gibt es gar keinen Schutz aus diesem Gesetz. Firmen können also größere Arbeiten künstlich in viele kleine Aufträge zerlegen. Dann fällt jeder einzelne Auftrag unter die Grenze. Das ist ein Schlupfloch. Ein Schlupfloch ist eine Lücke im Gesetz, durch die man sich vorbeimogeln kann. Wer trägt die Folgen? Wir Beschäftigten. Wir müssen dann mit schlechteren Löhnen leben oder uns einzeln wehren.
Auch dort, wo das Gesetz gilt, ist der Schutz wackelig. Die Firma gibt ein „Tariftreueversprechen“ ab. Das ist ein schriftliches Versprechen, sich an die festgelegten Arbeitsbedingungen zu halten. Diese Bedingungen legt später das Arbeitsministerium per „Rechtsverordnung“ fest. Eine Rechtsverordnung ist eine Art Untergesetz. Sie kann die Ministerin selbst erlassen. Sie gilt so lange, bis die Ministerin sie wieder aufhebt. Das ist Macht im Ministerium, aber keine gesicherte Dauer für uns. Heute gibt es die Verordnung, morgen kann sie fallen. Das ist kein fester Boden. Das ist Sand.
Die Regierung baut dazu eine „Clearingstelle“ beim Arbeitsministerium. Das klingt neutral. In Wahrheit entscheidet am Ende wieder die Ministerin, welche Tarifbedingungen verbindlich werden und wie lange. Die Clearingstelle ist nur beratend. Beratung heißt: reden darf sie, entscheiden darf sie nicht. Damit liegt der zentrale Hebel politisch in der Hand der aktuellen Ministerin der SPD und nicht unabhängig bei Gerichten oder einer paritätischen Stelle von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Paritätisch heißt: gleich viele von beiden Seiten. Für uns Beschäftigte heißt das: Wechseln Mehrheiten oder Minister, können Regeln kippen. Planbar ist das nicht.
Ein weiterer wackeliger Punkt ist die Kontrolle. Die Regierung richtet eine „Prüfstelle Bundestariftreue“ bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ein. Diese Prüfstelle soll stichprobenartig prüfen. Stichprobe heißt: Man schaut nur bei wenigen Fällen genau hin und hofft, dass es insgesamt passt. Das ist keine starke Kontrolle. Es ist eine Zufallskontrolle. Dazu kommt: Die Prüfstelle rechnet selbst mit sehr vielen Klagen, sobald sie Verstöße feststellt. Viele Kontrollen, viele Verfahren, wenig Personal. Das ist Ansage und Ausrede in einem. So wird aus dem großen Anspruch eine zähe Verwaltungslinie. Währenddessen zahlen wir Beschäftigten den Preis in Form von Druck, Angst und unklaren Löhnen.
Zwar drohen Vertragsstrafen und die Eintragung ins Wettbewerbsregister. Das Wettbewerbsregister ist eine schwarze Liste für Firmen, die betrogen haben. Wer drinsteht, soll keine Bundesaufträge mehr bekommen. Klingt gut. Aber das Gesetz macht die Strafen vertraglich und nicht als klare Bußgelder. Das heißt: Es bleibt viel Ermessensspielraum bei den Auftraggebern des Bundes. Ermessensspielraum heißt: Die Behörde darf entscheiden, ob sie hart durchgreift oder nicht. Firmen können das einkalkulieren oder mit teuren Kanzleien bekämpfen. Wir wissen, wie solche Kämpfe ausgehen: Die Beschäftigten zahlen mit Zeit, Nerven und Geld.
Besonders ärgerlich ist die „Präqualifizierung“. Das ist ein Zertifikat, ein Papier, mit dem eine Firma sagt: „Wir sind sauber.“ Wer so ein Papier vorzeigt, muss viel weniger nachweisen. Weniger Nachweis heißt: weniger echte Kontrolle. Ausgerechnet das belohnt das Gesetz. Für uns Beschäftigte bedeutet das: Wenn der Chef ein Zertifikat hat, muss er weniger Unterlagen zeigen. Wo weniger Licht ist, da gibt es mehr Schatten. Dort, im Schatten, findet Lohndumping statt. Lohndumping ist, wenn man Löhne absichtlich drückt, um billiger anzubieten.
Die Nachunternehmerhaftung wirkt auf den ersten Blick stark. Ein Nachunternehmer ist eine Firma, die von der Hauptfirma beauftragt wird. Die Haftung heißt: Die Hauptfirma muss zahlen, wenn der Nachunternehmer die Leute zu schlecht bezahlt. Doch die Regierung hat die Haftung geschwächt. Sie gilt nur für das „Nettoentgelt“. Nettoentgelt ist der Betrag, der nach Steuern und Sozialabgaben tatsächlich an die Beschäftigten ausgezahlt wird. Alles andere, wie Zuschläge, Wegezeiten oder andere Bausteine aus dem Tarif, rutschen leichter durch. Dazu kommt: Wenn der Nachunternehmer ein Zertifikat hat, entfällt die Haftung sogar ganz. Das ist Einladung zum Tricksen. Wer gute Anwälte hat, der findet den Ausgang. Wir Beschäftigten bleiben außen vor.
Ein großer Elefant im Raum ist die Lieferkette. Das Gesetz bindet den direkten Nachunternehmer. Es sagt auch etwas zu Leiharbeitsfirmen, wenn diese von der Hauptfirma oder einem Nachunternehmer eingesetzt werden. Aber Zulieferer, die Material liefern oder Vorarbeiten außerhalb des eigentlichen Auftrags machen, sind nicht wirklich erfasst. Hier liegt der Knoten. Genau dort, wo das Lohndumping oft beginnt, bleibt das Gesetz schwach. So kann man die schlechte Bezahlung einfach auslagern. Auslagern bedeutet: Man schiebt die Arbeit an andere Firmen weiter und entzieht sie damit dem Blick der Kontrolleure.
Dazu kommt die Beweislast im Alltag. Die Firma muss zwar nachweisen, dass sie die Regeln einhält. Doch bei echten Konflikten landen Beschäftigte schnell allein vor Gericht. Vor Gericht ziehen heißt: Man muss klagen, um zu seinem Recht zu kommen. Das kostet Zeit, Mut und Geld. Viele trauen sich das nicht. Ein Recht, das man nicht ohne Angst nutzen kann, ist ein schwaches Recht. Die Regierung weiß das. Trotzdem setzt sie vor allem auf Formulare, Zertifikate und Verwaltungsakte. Verwaltungsakt ist ein offizieller Bescheid einer Behörde. Er ändert noch keinen Lohnzettel. Dafür braucht es dann wieder den Weg durch die Instanzen. Instanzen sind die Stufen der Gerichte.
Die Regierung lobt außerdem die digitale Modernität. Doch bei der Wahrheit wird sie kleinlaut. Das Gesetz rechnet selbst mit einem großen Verwaltungsaufwand. Es plant nur stichprobenartige Kontrollen und erwartet eine hohe Klagequote. Es schafft neue IT-Schnittstellen, Portale und Registereinträge. All das kostet Millionen. Das Geld fließt in Verwaltung und in Technik. Es fließt nicht automatisch in unsere Löhne. Und während die Prüfstelle aufbaut, ändert sich für die Kolleginnen und Kollegen auf der Baustelle, im Pflegeheim oder im Lager kaum etwas.
Nun zum gefährlichsten Teil für die Demokratie im Betrieb: Die Regierung startet ein Pilotprojekt für Online-Betriebsratswahlen. Ein Pilotprojekt ist ein Versuch auf Zeit. Online-Wahl klingt modern und bequem. In Wahrheit öffnet sie Türen, die wir als Gewerkschafter sehr gut kennen. Das Risiko von Einflussnahme wächst. Das Risiko von Fehlern in der Technik wächst. Und die Abhängigkeit von Software-Anbietern wächst. Die Regeln verweisen auf Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Das klingt streng. Aber streng auf dem Papier ist nicht sicher in der Praxis. Der Wahlvorstand muss 26 Wochen vorher bestellt werden. Fünf Leute müssen es mindestens sein. Es braucht eine teure, zertifizierte Wahl-Software. Es braucht Datenübermittlungen an das Ministerium. Das alles macht die Wahl nicht freier. Es macht sie komplizierter, anfälliger und teurer. Und die Technik stellt meist der Arbeitgeber oder eine Firma, die mit dem Arbeitgeber Verträge hat. Das ist ein schiefer Boden. Eine Wahl im Betrieb muss barrierearm, transparent und überprüfbar sein. Sie muss unter Augen stattfinden, nicht hinter Bildschirmen.
Was passiert, wenn Firmen erwischt werden? Dann kann die Prüfstelle einen Verstoß feststellen. Ein Verstoß ist ein Bruch der Regeln. Dieser Verstoß wird ins Wettbewerbsregister gemeldet. Und ja, dann kann eine Firma von Aufträgen ausgeschlossen werden. Aber auch hier wieder: Der Weg ist lang, der Streit ist programmiert, und am Ende sparen die Firmen woanders. Sie sparen Personal. Sie erhöhen den Druck. Sie gehen noch tiefer in die Kette, wo der Blick des Gesetzes schwächer ist. Für uns Beschäftigte bleibt die Unsicherheit.
Dazu passt noch ein politischer Punkt, der fast unbemerkt bleibt. Das Arbeitsministerium kann die einmal festgelegten Arbeitsbedingungen per Verordnung ändern, verlängern oder aufheben. Unabhängig davon, wie lange der tatsächliche Tarifvertrag läuft. Das gibt der Ministerin ein sehr langes Seil. Heute rot von der SPD, morgen vielleicht schwarz von der CDU oder nach der Bundestagswahl sogar von den blauen rechtsextremisten der AfD, die nur an ihre eigenen Leute denken wie man in den USA gerade erleben kann. Was wir brauchen, ist kein langes Seil für Minister, sondern feste Brücken für Beschäftigte.
Und nun zur Frage: Wer trägt die Verantwortung für all diese Lücken? Es sind die Parteien der Regierung: CDU und CSU und SPD. Es sind die Namen an der Spitze:
Friedrich Merz als Bundeskanzler der Union.
Bärbel Bas als SPD-Arbeitsministerin.
Katherina Reiche als CDU-Wirtschaftsministerin.
Sie haben den Entwurf verantwortet, sie haben ihn beschlossen, sie schicken ihn durch das Verfahren. Die Regierung will sich feiern lassen, weil sie etwas gegen Lohndumping tut. In Wahrheit hat sie ein Gesetz geschrieben, das die starke Überschrift liebt und die harten Zähne scheut.
Was müsste besser werden, damit es wirklich ein Schutzschirm und kein Papiertiger ist?
Der Geltungsbereich muss breit sein und nicht nur für den Bund gelten. Länder und Kommunen müssen einbezogen werden, und zwar verpflichtend. Sonst bleibt die Arbeitswelt zerschnitten.
Die Schwelle von 25.000 Euro ist zu hoch und zu leicht zu umgehen. Sie muss ganz weg oder so niedrig sein, dass das Aufspalten von Aufträgen nicht mehr lohnt.
Die Präqualifizierung als Freifahrtschein muss fallen. Jeder, der arbeitet, muss echte Nachweise sehen können, nicht nur Siegel auf Papier.
Die Nachunternehmerhaftung darf nicht auf Netto-Löhne begrenzt sein und darf nicht durch Zertifikate weggezaubert werden.
Lieferketten müssen komplett erfasst werden, von der Montage bis zur Materiallieferung.
Die Prüfstelle braucht Zähne und Personal und muss regelmäßig und unangekündigt prüfen.
Es braucht klare Bußgelder, nicht nur Vertragsstrafen nach Lust und Laune der Auftraggeber.
Und die Online-Betriebsratswahl gehört nicht in ein Gesetzespaket, das Tariftreue sichern soll. Die Wahl der Interessenvertretung muss sicher, sichtbar und überprüfbar bleiben. Wenn es digitale Lösungen gibt, müssen sie so gebaut sein, dass sie mindestens so transparent sind wie die Urne im Raum. Sonst gilt: Finger weg.
Zum Schluss das Wichtigste in einfachen Worten. Dieses Gesetz ist groß angekündigt. Es hilft ein bisschen, dort wo der Bund kauft. Es hilft aber nicht flächendeckend. Es lässt viele Schlupflöcher. Es verlegt Arbeit in die Verwaltung und vor die Gerichte. Es vertraut Firmenzertifikaten, die man umgehen kann. Es schwächt die starke, analoge Demokratie im Betrieb durch riskante Online-Experimente. Und es legt die Macht über die Regeln in die Hände der jeweils aktuellen Ministerin. Das ist unsicher für Beschäftigte und schwächt die Tarifverträge.
Ich schreibe das als Betriebsrat und als Mitglied von ver.di. Ich arbeite für Kolleginnen und Kollegen, nicht für schöne Pressemitteilungen. Aus meiner Sicht ist dieses Gesetz in dieser Form kein Durchbruch. Es ist ein Stück Verwaltungsdecke, das kalte Stellen nicht abdeckt. Die Regierung aus CDU, CSU und SPD muss nacharbeiten. Sonst bleibt die Überschrift laut und die Realität leise – und in der Realität leben die Menschen, die jeden Tag die Arbeit machen.
