Wehrpflicht in Deutschland: Auch für Frauen?

In Deutschland gab es früher die Wehrpflicht. Das bedeutet, dass junge Männer für einige Zeit zum Militär (der Bundeswehr) gehen und dort dienen mussten. Die Wehrpflicht war seit 1956 fest in den Gesetzen verankert, aber im Jahr 2011 wurde sie ausgesetzt. Seitdem muss niemand mehr gegen seinen Willen zur Bundeswehr. Die Pflicht wurde also pausiert, aber sie wurde nie vollständig abgeschafft. Im deutschen Grundgesetz (das ist unsere Verfassung, also die höchsten Regeln des Landes) steht sogar heute noch, dass man in bestimmten Situationen Männer zum Wehrdienst einziehen kann. „Einziehen“ heißt, dass der Staat jemanden zum Dienst verpflichtet und zur Armee holt. Allerdings steht im Grundgesetz auch klar, dass nur Männer zum Wehrdienst verpflichtet werden dürfen.

Frauen sind von dieser Pflicht ausdrücklich ausgenommen. Diese Regel stammt aus einer Zeit, als man Frauen generell nicht mit Waffen kämpfen lassen wollte. Frauen konnten zwar freiwillig in der Bundeswehr dienen (zum Beispiel im Sanitätsdienst, also als Ärztinnen oder Helferinnen), aber sie mussten es nicht.

In den letzten Jahren hat sich die Welt verändert. Es gibt neue Bedrohungen und Krisen, zum Beispiel den Krieg in der Ukraine seit 2022. Plötzlich wird wieder mehr über Sicherheit und Verteidigung gesprochen. Viele Menschen stellen sich die Frage, ob Deutschland genug Soldaten hat und ob die Abschaffung bzw. Aussetzung der Wehrpflicht vielleicht ein Fehler war. Die Bundeswehr, also die deutsche Armee, klagt schon lange darüber, dass es zu wenig neue Soldatinnen und Soldaten gibt. Sie braucht Nachwuchs, also junge Leute, die bereit sind zu dienen. Deshalb denkt die Politik nun laut darüber nach, eine Form der Wehrpflicht zurückzubringen – zumindest teilweise.

Aktuell gibt es Pläne der Bundesregierung, einen neuen Freiwilligen-Wehrdienst einzuführen. Das heißt, junge Leute sollen ermutigt werden, sich freiwillig zur Bundeswehr zu melden und dort eine gewisse Zeit zu dienen. Zusätzlich ist vorgesehen, dass alle jungen Männer wieder erfasst und gemustert werden. „Musterung“ bedeutet, dass man untersucht und geprüft wird, ob man für den Dienst tauglich ist, also ob man körperlich und gesundheitlich geeignet ist. Dies erinnert an die frühere Wehrpflicht: Damals wurden auch alle tauglichen Männer eines Jahrgangs gemustert. Doch im Moment setzt die Regierung darauf, dass sich genug Freiwillige finden. Es soll also vorerst kein Zwang sein. Aber wichtig: Dieser neue Dienst gilt erstmal nur für Männer, weil das Grundgesetz es so vorschreibt.

Friedrich Merz, der aktuelle Bundeskanzler (also der Regierungschef), hat in den letzten Tagen deutlich über dieses Thema gesprochen. Er hat gesagt, dass man notfalls auch über die Rückkehr zur Wehrpflicht nachdenken muss, wenn sich nicht genug Freiwillige melden.

Merz erklärte in einem Interview, dass es „einen Mechanismus geben muss, zur Wehrpflicht zurückzukehren“, falls die Freiwilligkeit nicht ausreicht. Er betonte aber auch, dass das nicht einfach sei. Der Grund: Unsere Verfassung erlaubt es momentan nicht, Frauen zum Wehrdienst zu verpflichten. Wörtlich sagte Merz: Nach unserer Verfassung können wir Frauen nicht zum Wehrdienst heranziehen – das müssten wir dann eigentlich tun.

Damit meint er: Eigentlich müsste man auch die Frauen einbeziehen, wenn man wieder eine Wehrpflicht einführt, damit es fair und gerecht ist. Doch dafür steht das Grundgesetz im Weg, denn dort ist diese Gleichbehandlung nicht vorgesehen. Merz sprach davon, dass noch „einige Hürden“ vor uns liegen.
Mit Hürden meint er Hindernisse oder Probleme, die man lösen muss.
Merz kann sich grundsätzlich vorstellen, dass es in Zukunft eine Wehrpflicht auch für Frauen gibt.

Allerdings sagt er, das wäre erst ein späterer Schritt. Zuerst müsse man andere Dinge vorbereiten. Zum Beispiel müsse die Bundeswehr überhaupt wieder genug Möglichkeiten (Kasernen, Ausbilder usw.) haben, um viel mehr junge Menschen auszubilden. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 hat die Bundeswehr nämlich viele Kasernen (also Standorte und Gebäude) geschlossen und hat auch weniger Ausbilder (Militärausbilderinnen und -ausbilder) als früher. Man hat die Strukturen verkleinert, weil man dachte, man braucht sie nicht mehr. Wenn jetzt plötzlich wieder Tausende Jugendliche mehr pro Jahr zur Armee kommen sollen, fehlen Unterkünfte, Trainer und Ausrüstung. Deswegen nennt Merz die Wiedereinführung einer allgemeinen Dienstpflicht (also Wehrpflicht für alle) den „dritten oder vierten Schritt“. Zuerst, als erste Schritte, soll auf freiwilliger Basis die Bundeswehr vergrößert werden und die nötige Infrastruktur geschaffen werden. Erst danach könne man weitersehen und über weitergehende Pflichten diskutieren.

Ein wichtiger Punkt in der Diskussion ist die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. „Gleichberechtigung“ bedeutet, dass Männer und Frauen gleich behandelt werden sollen, also die gleichen Rechte und Pflichten haben. Bisher war es so, dass die Wehrpflicht eine Pflicht nur für Männer war. Viele halten das in der heutigen Zeit für ungerecht. Sie sagen: Warum sollen nur junge Männer ein Jahr ihres Lebens dem Staat dienen müssen, während junge Frauen das nicht müssen? Wenn, dann sollten alle gemeinsam etwas für das Land tun – oder man lässt es ganz sein. Eine Wehrpflicht nur für Männer passt nicht mehr in eine Zeit, in der Frauen in fast allen Berufen gleichberechtigt sind und auch in der Bundeswehr längst Dienst tun (mittlerweile können Frauen seit 2001 in allen Bereichen der Bundeswehr freiwillig Karriere machen, auch im Kampf). Andere Länder sind bereits diesen Schritt gegangen: In Norwegen zum Beispiel wurde im Jahr 2015 die Wehrpflicht auf Frauen ausgeweitet. Dort müssen jetzt alle jungen Menschen, Männer wie Frauen, für ein Jahr zum Militärdienst antreten. Norwegen hat das eingeführt, um mehr Gleichstellung zu erreichen und weil die Armee mehr Nachwuchs brauchte. Wir sehen also, dass so eine Änderung möglich ist, wenn die Gesellschaft es will.

Merz selbst war schon immer ein Befürworter der Wehrpflicht. Er hat als junger Mann seinen Wehrdienst geleistet und sogar versucht, Reserveoffizier zu werden (das hat er wegen einer Verletzung aber nicht abschließen können). Bereits vor über 20 Jahren, im Jahr 2001, sagte Merz öffentlich: „Ich bin für die Beibehaltung der Wehrpflicht“. Seine Begründung war, dass die Bundeswehr durch die Wehrpflicht fest in der Mitte der Gesellschaft verankert wird. Damit meinte er: Wenn in nahezu jeder Familie mal jemand beim Militär war, versteht die Gesellschaft ihre Armee besser, und die Armee versteht die Gesellschaft besser. Außerdem wies er darauf hin, dass viele Berufssoldaten ursprünglich Wehrpflichtige waren, die sich dann entschieden haben, länger beim Bund zu bleiben.

Diese Meinung hat Merz lange vertreten.
Nach der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 hat Merz einige Jahre in der Politik gefehlt, ist aber später zurückgekommen. Als CDU-Vorsitzender hat er 2022 erneut über einen „Dienst für alle“ diskutiert. In einem Schreiben im August 2022 überlegte er laut, wie ein Pflichtdienst in Deutschland aussehen könnte. Er betonte darin, dass heute bei einer neuen Dienstpflicht natürlich auch die Frauen einbezogen werden „wollen und müssen“. Das heißt, er ging fest davon aus, dass man Frauen nicht mehr ausschließen kann und darf – anders als bei der früheren Wehrpflicht. Merz wies in dem Schreiben aber schon damals auf die großen praktischen Schwierigkeiten hin: Jedes Jahr gibt es in Deutschland rund 700.000 junge Menschen, die mit der Schule fertig werden. So viele könnten theoretisch jedes Jahr zum Dienst verpflichtet werden, wenn es eine allgemeine Dienstpflicht gäbe. Das wäre organisatorisch eine riesige Aufgabe. Man bräuchte sehr viel Personal und Strukturen, um das zu schaffen. Er schrieb, dass die Bundeswehr derzeit gar nicht in der Lage wäre, so viele Menschen zu registrieren und aufzunehmen. Auch andere Organisationen wie das Technische Hilfswerk, das Deutsche Rote Kreuz oder Pflegeheime müssten dann ja Plätze für die Pflichtdienstleistenden anbieten. Es geht also nicht nur darum, das Gesetz zu ändern, sondern auch darum, es praktisch umzusetzen.

Noch wichtiger ist aber der rechtliche Aspekt: Eine Dienstpflicht – ob Wehrdienst in der Armee oder ein soziales Pflichtjahr – greift tief in die Freiheit junger Menschen ein. Merz nannte das „einen sehr tiefen Eingriff in die persönliche Freiheit und Lebensgestaltung“. Das Grundgesetz garantiert eigentlich die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die freie Wahl von Beruf und Lebensweg. Deshalb kann man eine Dienstpflicht nicht einfach per normalem Gesetz einführen, ohne die Verfassung zu beachten. Merz schrieb 2022, eine allgemeine Dienstpflicht könne nur „mit einer festen Verankerung im Grundgesetz“ eingeführt werden.

Mit Verankerung im Grundgesetz meint er, dass man die Verfassung ändern müsste, damit so eine Pflicht erlaubt und rechtlich abgesichert ist. Im Klartext: Der Artikel 12a im Grundgesetz, der bisher nur die Wehrpflicht für Männer erlaubt, müsste geändert werden, damit auch Frauen erfasst werden dürfen und damit allgemein eine solche Pflicht festgeschrieben werden kann.

Eine Verfassungsänderung ist jedoch politisch schwierig. Dafür braucht man im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit. Das bedeutet, zwei Drittel aller Abgeordneten (also deutlich mehr als die Hälfte) müssen zustimmen. Ohne Unterstützung aus Regierung und Opposition gemeinsam geht das nicht. Zurzeit ist aber keine Einigkeit zwischen den Parteien in Sicht. Einige Politiker – zum Beispiel von der Partei Die Linke – sind strikt gegen eine Wehrpflicht, vor allem gegen eine Wehrpflicht für Frauen. Eine Abgeordnete der Linken sagte, es sei kein Fortschritt, sondern eher ein Rückschritt, nun auch noch Frauen zu zwingen, ein Jahr ihres Lebens dem Staat zu geben. Ihrer Meinung nach hat das nichts mit echter Gleichstellung zu tun, sondern nehme jungen Menschen nur ein weiteres Jahr ihrer freien Lebenszeit. Auch andere haben Bedenken: Manche warnen vor „noch mehr Zwang und Militarisierung“ – sie finden also, mehr Pflichtdienst würde die Gesellschaft zu sehr in Richtung Militär drängen. Es gibt auch praktische Einwände: Woher soll man plötzlich genügend Ausbilder und Plätze bekommen? Was ist mit jungen Leuten, die studieren oder eine Ausbildung machen wollen – verzögert sich für die dann alles um ein Jahr? Diese Fragen muss die Politik alle klären.

Man sieht: Das Thema Wehrpflicht – und speziell eine Wehrpflicht für Frauen – ist sehr kontrovers. „Kontrovers“ heißt, es gibt unterschiedliche Meinungen und Streit darüber. Auf der einen Seite steht das Argument der Gleichberechtigung und der gesellschaftlichen Pflicht. Viele sagen: Wenn unser Land in einer unsicheren Welt bestehen will, sollten alle jungen Bürger etwas beitragen. Das könne in der Bundeswehr sein oder auch in sozialen Diensten, je nachdem, wo man gebraucht wird. Ein solches „Gesellschaftsjahr“ für alle könnte den Zusammenhalt stärken, wie Befürworter meinen. Und: In einer modernen Gesellschaft, in der Gleichberechtigung wichtig ist, sollte eine Pflicht nicht nur für Männer gelten. Frauen und Männer sollten gleich behandelt werden – das gilt dann eben nicht nur bei den Rechten, sondern auch bei Pflichten.

Auf der anderen Seite stehen die Argumente der Freiheit und der Lebensplanung. Jugendliche heute wollen oft schnell studieren oder eine Berufsausbildung machen. Ein verpflichtendes Jahr beim Staat könnte als Zwang empfunden werden und ihre Pläne verzögern. Außerdem bezweifeln Kritiker, dass eine Wiedereinführung der Wehrpflicht wirklich die Probleme der Bundeswehr löst. Sie sagen, dass moderne Armeen eher professionelle Soldaten brauchen, die freiwillig länger dienen, statt viele Kurzzeit-Soldaten, die vielleicht gar nicht motiviert sind. Und wer Wehrpflicht sagt, muss auch erklären, was mit denen passiert, die nicht zum Militär wollen – früher gab es den Zivildienst als Ersatz im zivilen Bereich, aber auch der wurde 2011 abgeschafft.

Trotz dieser Debatten vertreten auch viele Bürger die Haltung, dass echte Gleichberechtigung auch im Wehrdienst wichtig ist. Das heißt: Wenn Deutschland die Wehrpflicht (oder ein ähnliches Pflichtjahr) zurückbringen möchte, dann sollte sie für alle gelten – für Männer und Frauen. Es wäre nicht fair, nur eine Hälfte der Jugend in die Pflicht zu nehmen und die andere nicht. Viele Frauen würden es heute auch als diskriminierend empfinden, wenn man sie ausschließt, nach dem Motto „Ihr müsst nicht dienen, weil ihr Frauen seid“. Gleiche Rechte bedeuten auch gleiche Pflichten. Damit Deutschland das umsetzen kann, brauchen wir aber eine Grundgesetzänderung. Der Artikel im Grundgesetz, der die Wehrpflicht regelt, muss modernisiert werden. Er stammt aus den 1950er Jahren. Damals war es gesellschaftlich normal, Frauen zu Hause zu sehen und Männer in der Armee – das ist heute überholt. Eine Änderung des Grundgesetzes wäre ein klares Signal, dass Männer und Frauen in Deutschland gleich behandelt werden sollen, selbst wenn es um so etwas Wichtiges wie den Dienst für das Land geht.

Natürlich wäre so eine Grundgesetzänderung nur der Anfang. Danach müsste man immer noch entscheiden, ob man wirklich alle jungen Leute verpflichten will oder ob man nicht doch bei Freiwilligkeit bleibt. Aber es würde zumindest ermöglichen, dass, falls der Staat es für nötig hält, er rechtlich alle einbeziehen darf. Es würde die Ungerechtigkeit beseitigen, die jetzt in der Verfassung steht.

Zusammenfassend kann man sagen: Die Wiedereinführung einer Wehrpflicht ist ein komplexes Thema. Es gibt gute Gründe dafür und dagegen. Aber eines ist klar: Falls sie kommt, sollte sie gerecht ausgestaltet sein. Gerecht heißt hier: keine Unterschiede aufgrund des Geschlechts. Dafür müsste Deutschland bereit sein, das Grundgesetz zu ändern. Ob dafür allerdings genug politische Mehrheit und gesellschaftlicher Wille da ist, bleibt offen. Die Diskussion darüber hat aber gerade erst begonnen und wird sicher noch lange weitergehen.

Am Ende möchte ich meine persönliche Sicht erklären. Ich selbst bin nicht bereit, für dieses Land in den Krieg zu ziehen. Der Grund ist einfach. Deutschland hat sehr viele Ungerechtigkeiten. Ungerechtigkeit bedeutet, dass Menschen unterschiedlich behandelt werden, obwohl sie gleich behandelt werden sollten.

Es gibt große Unterschiede zwischen armen Menschen und reichen Menschen. Arme Menschen sind Menschen, die zu wenig Geld zum Leben haben. Reiche Menschen sind Menschen, die sehr viel Geld haben, oft so viel, dass es für mehrere Leben reicht. In Deutschland haben wenige sehr reiche Familien den größten Teil des Geldes. Millionen normale Menschen kämpfen jeden Monat, um ihre Miete, ihr Essen und das leben und die Bildung ihrer Kinder zu bezahlen. Das ist nicht fair.

Es gibt auch Beispiele, die zeigen, wie Politiker reiche Menschen schützen und arme Menschen im Stich lassen. So wie bei zwei Steuerfahndern in Hessen. Steuerfahnder sind Menschen, die prüfen, ob jemand Steuern hinterzieht. Steuern sind das Geld, das alle zahlen müssen, damit der Staat Schulen, Straßen und Krankenhäuser bezahlen kann. In Hessen haben Steuerfahnder sehr viele reiche Steuerbetrüger erwischt. Doch statt sie zu belohnen, hat die Regierung sie krank schreiben lassen. Es wurden Gutachten, also Berichte von Ärzten, benutzt, um die Steuerfahnder für „verrückt“ zu erklären. Damit mussten sie aufhören, ihre Arbeit zu machen. Reiche Steuerbetrüger wurden so geschützt von Politikern die heute von der Jugend verlangen für dieses Land im Fall der Fälle, zu sterben. Für mich zeigt das, dass dieser Staat nicht gerecht handelt.

Ein weiteres Beispiel ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Das ist ein Vertrag der Vereinten Nationen, also ein weltweiter Zusammenschluss von Staaten. Darin steht, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben müssen wie alle anderen. Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben. Doch in Wirklichkeit setzt Deutschland das nicht um. Kinder mit Behinderung werden oft immer noch auf Sonderschulen geschickt. Sonderschulen sind Schulen, die getrennt von den anderen sind. Dort machen die meisten Kinder keinen Abschluss und landen später in Werkstätten, in denen sie kaum Geld verdienen. So ist kein gleiches Leben möglich. Das zeigt, dass unser Land Menschen mit Behinderung nicht wirklich gleich behandelt.

Dazu kommt, dass viele Politiker sich für etwas Besseres halten. Politiker sind Menschen, die gewählt wurden, um uns zu vertreten. Doch oft leben sie in einer eigenen Welt. Sie bekommen viel mehr Geld als normale Menschen und müssen vieles nicht erklären, was jeder andere Bürger dem Finanzamt erklären muss. Das Finanzamt ist die Stelle, die über Steuern wacht. Politiker tun oft so, als stünden sie über den Regeln, die für alle anderen gelten. Das macht mich wütend.

Ein besonders schlimmes Beispiel ist für mich Alexander Dobrindt von der CSU. Er ist Innenminister, also verantwortlich für die Sicherheit im Land. Ein Gericht hat entschieden, dass ein Kreuz in einer staatlichen Schule abgehängt werden muss. Das Kreuz ist ein religiöses Symbol. In Deutschland darf aber niemand gezwungen werden, ein Symbol einer Religion zu akzeptieren. Das Gericht hat gesagt, es verstößt gegen die Freiheit. Dobrindt hat einfach gesagt, er halte sich nicht an das Urteil. Er wollte, dass das Kreuz trotzdem hängen bleibt. In einem Rechtsstaat müssen aber auch Politiker Urteile befolgen. Wenn ein Minister das nicht macht, zeigt das, dass er glaubt, über dem Gesetz zu stehen. Für mich gehört so ein Mann ins Gefängnis.
Darum sage ich klar: Für ein Land, das so viele Ungerechtigkeiten zulässt, werde ich sicher nicht in den Krieg ziehen. Ich werde nicht für Politiker kämpfen, die ihre eigenen Regeln brechen und Menschen unfair behandeln.

Aber ich sage auch: Wenn meine Familie bedroht wird, werde ich sie verteidigen. Wenn Faschisten wieder an die Macht kommen, werde ich unser Grundgesetz verteidigen. Faschisten sind Menschen, die andere unterdrücken wollen, Menschenrechte zerstören und eine Diktatur einführen wollen. Das Grundgesetz ist unsere Verfassung, also die wichtigsten Regeln unseres Landes. Es hat Fehler, aber es ist trotzdem das beste Gesetz, das wir haben. Wenn Faschisten es zerstören wollen, würde ich auch mit der Waffe in der Hand kämpfen. Nicht für dieses Land in seiner Ungerechtigkeit, sondern für die Freiheit, für meine Familie und für das Grundgesetz.

Quellen:
Tagesspiegel – „Debatte über Grundgesetzänderung: Merz sieht die Wehrpflicht für Frauen als ‘dritten oder vierten Schritt’“. (1. September 2025) – Merz sagte, er könne sich eine Wehrpflicht für Frauen vorstellen, aber das sei erst „der dritte, vierte Schritt“, und er wies darauf hin, dass im Grundgesetz klar stehe, dass nur Männer eingezogen werden dürfen. Außerdem wurde erklärt, dass eine reine Wiedereinführung der Männer-Wehrpflicht mit einfacher Mehrheit ginge, für eine Dienstpflicht für alle jedoch das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit geändert werden müsste.

Der Spiegel – „Nach Merz’ Äußerung: Die Linke spricht sich gegen mögliche Wehrpflicht für Frauen aus“. (1. September 2025) – Bericht über Merz’ Interview in Frankreich: Er sagte, wenn Freiwillige nicht ausreichen, müsse es einen Mechanismus zur Rückkehr der Wehrpflicht geben. Er ergänzte: „Das ist nicht so ganz einfach. Nach unserer Verfassung können wir zum Beispiel Frauen nicht zum Wehrdienst heranziehen. Das müssten wir dann eigentlich tun. Also, da liegen noch einige Hürden vor uns“. Zudem Infos, dass die Wehrpflicht nur für Männer im Grundgesetz steht und eine allgemeine Dienstpflicht für Frauen eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit erfordert. Reaktion der Linken: Diese lehnt eine Wehrpflicht für Frauen als „kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt“ ab und kündigt Widerstand an.

Friedrich-Merz.de – #MerzMail 111: „Eine Dienstpflicht für alle?“. (21. August 2022) – Merz’ Rundschreiben, in dem er über einen Pflichtdienst diskutiert. Darin stellt er fest, dass bei einer neuen Dienstpflicht „Frauen – anders als bei der früheren Wehrpflicht – natürlich einbezogen werden wollen und müssen“, was einen enormen organisatorischen Aufwand bedeute. Er bezeichnet eine allgemeine Dienstpflicht als einen tiefen Eingriff in die Freiheit und meint, so etwas könne nur mit fester Verankerung im Grundgesetz eingeführt werden.

Der Spiegel (Archiv) – „40 Jahre Zivildienst: Haben Sie eigentlich gedient, Herr Merz?“. (5. April 2001) – Interview-Aussage von Friedrich Merz aus dem Jahr 2001. Merz berichtet von seinem eigenen Wehrdienst 1975/76 und spricht sich „für die Beibehaltung der Wehrpflicht“ aus, weil die Bundeswehr so „in der Mitte der Gesellschaft verankert“ werde und viele Zeit- und Berufssoldaten sich aus ehemaligen Wehrdienstleistenden rekrutieren.

Deutschlandfunk – „Wehrpflicht in Norwegen – Rekrutinnen rücken in die Kasernen ein“. (25. Juli 2016) – Bericht darüber, dass Norwegen als erstes europäisches Land die Wehrpflicht auch für Frauen eingeführt hat. Seit 2015 gilt dort die Wehrpflicht für Frauen per Gesetz, mit breiter Zustimmung im Parlament. Ziel war unter anderem mehr Gleichstellung, aber auch die Sicherung des Militär-Nachwuchses. Die ersten weiblichen Wehrpflichtigen wurden ab 2016 ausgebildet.