In Hamburg-Osdorf hat sich etwas Schlimmes ereignet. Ein Pastor der evangelischen Maria-Magdalena-Kirche, Mathias Dahnke, soll sich rassistisch gegenüber Sinti und Roma geäußert haben. Er soll das beleidigende Wort „Zigeunerpack“ benutzt und die Kultur der Sinti und Roma als „Steinzeitkultur“ bezeichnet haben. Sogar ein Zitat von Joseph Goebbels, einem Nazi-Propagandisten, soll er verwendet haben. Diese Aussagen sind nicht nur verletzend, sondern auch zutiefst rassistisch.
Die evangelische Nordkirche hat daraufhin im Mai 2023 Strafanzeige gegen Pastor Dahnke erstattet und ihn vorläufig vom Dienst suspendiert. Doch das Kirchengericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hob diese Suspendierung auf, und Dahnke kehrte im Februar 2025 in sein Amt zurück. Die Nordkirche sagte, dass sie sich ein anderes Urteil gewünscht hätte, respektierte jedoch die Entscheidung des Kirchengerichts.Â
Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte die Ermittlungen gegen Dahnke ein, teilweise wegen Verjährung, teilweise mangels Beweisen. Dies wirft Fragen auf: Wie kann es sein, dass solche rassistischen Äußerungen nicht strafrechtlich verfolgt werden? Warum schützt das Kirchengericht einen Pastor, der sich so verhält?
Die Sinti-Gemeinde „Licht und Leben“, die seit 2018 die Räumlichkeiten der Maria-Magdalena-Kirche für ihre Gottesdienste nutzte, wurde am 8. April 2025, dem Internationalen Tag der Roma, schriftlich darüber informiert, dass sie die Kirche nicht mehr nutzen darf. Als Begründung wurde ein „fehlendes Vertrauensverhältnis“ angegeben. Dies ist besonders verletzend, da der 8. April ein symbolträchtiger Tag für die Sinti und Roma ist.
Die Entscheidung des Kirchengemeinderats, unter Vorsitz von Dietrich Kreller, die Sinti-Gemeinde aus der Kirche auszuschließen, ist nicht nur unverständlich, sondern auch diskriminierend. Es scheint, als ob die Kirche diejenigen bestraft, die auf Rassismus hinweisen, anstatt die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Es ist erschütternd, dass in einer Religion, die auf den Lehren von Jesus basiert – einem Mann aus dem Nahen Osten –, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit einen Platz finden. Die evangelische Kirche in Norddeutschland, die Nordkirche, hat hier versagt. Statt Nächstenliebe und Toleranz zu predigen, schützt sie einen Pastor, der sich rassistisch äußert.
Hinzu kommt, dass Pastoren in Deutschland nicht nur von der Kirchensteuer, die nur Kirchenmitglieder bezahlen, finanziert werden, sondern auch durch Staatsleistungen, die aus allgemeinen Steuern stammen, die jeder zahlt. Das bedeutet, dass Steuergelder verwendet werden, um jemanden zu finanzieren, der sich rassistisch äußert. Das ist inakzeptabel.
Dieser Fall zeigt, wie dringend eine Reform des kirchlichen Rechts und der kirchlichen Strukturen notwendig ist. Es darf nicht sein, dass Rassismus unter dem Deckmantel des Glaubens toleriert wird. Die Kirche muss sich ihrer Verantwortung stellen und klare Konsequenzen ziehen.
Es ist an der Zeit, dass die Kirche ihre Werte überdenkt und sich entschieden gegen Rassismus stellt. Nur so kann sie ihrem Anspruch gerecht werden, eine Gemeinschaft der Nächstenliebe und des Respekts zu sein.