Moin @kommandoliawoehr.bsky.social,
wenn unser neuer Bundeskanzler Friedrich Merz tatsächlich versuchen sollte, sich über unsere Justiz zu stellen, werde ich persönlich eine Anzeige gegen ihn erstatten. Denn in Deutschland ist die Justiz unabhängig. Das steht ganz klar in Artikel 20 Absatz 3 unseres Grundgesetzes. Das bedeutet, niemand – auch kein Kanzler – darf sich über die Gesetze und die Justiz stellen.
Wenn Merz Netanjahu trotz eines gültigen Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nach Deutschland einlädt und verhindert, dass er festgenommen wird, verstößt er gegen mehrere klare Gesetze:
1. IStGH-Ausführungsgesetz (IStGHG):
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§ 2 IStGHG: Deutsche Behörden müssen mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zusammenarbeiten.
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§ 4 IStGHG: Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, müssen festgenommen und übergeben werden.
2. Grundgesetz (GG):
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Artikel 20 Absatz 3 GG: Die Regierung ist an Recht und Gesetz gebunden. Der Kanzler kann sich nicht über diese Regeln hinwegsetzen.
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Artikel 25 GG: Völkerrecht, wie das Römische Statut des IStGH, ist Teil unseres Rechts.
3. Völkerstrafgesetzbuch (VStGB):
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§ 1 VStGB: Völkerrechtsverbrechen wie Kriegsverbrechen können in Deutschland verfolgt werden.
4. Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG):
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§ 68 IRG: Deutschland ist verpflichtet, den IStGH zu unterstützen und Personen an ihn auszuliefern.
5. Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH):
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Artikel 86: Alle Staaten, die das Statut unterzeichnet haben, müssen mit dem IStGH zusammenarbeiten.
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Artikel 89: Staaten müssen gesuchte Personen festnehmen und übergeben.
Wenn Friedrich Merz glaubt, dass er als Kanzler die Justiz ignorieren oder umgehen kann, dann begeht er einen Verfassungsbruch. Und ein Kanzler, der sich über das Gesetz stellt, ist eine Gefahr für unsere Demokratie.
Ich werde in einem solchen Fall nicht zögern, eine Anzeige gegen ihn zu erstatten. Wenn ein Kanzler glaubt, sich über die Justiz zu stellen, muss er in seine Schranken gewiesen werden. Und wenn er damit tatsächlich das Recht bricht, gehört er ins Gefängnis.
Sollte Merz die Gewaltenteilung aufheben und damit einen Staatsstreich begehen, sind alle Maßnahmen gerechtfertigt, um das Grundgesetz zu verteidigen – auch gegen unseren Kanzler.
Unsere Verfassung ist stark. Aber nur, wenn wir bereit sind, sie gegen jeden zu verteidigen – auch gegen einen Bundeskanzler.
Mit besten Grüßen
Florian Lancker