Warum der Staat die AfD jetzt klar rechtsextrem nennt – und was das bedeutet

Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz – das ist die Behörde des Bundes, die unsere Demokratie vor ihren Feinden schützt – die gesamte Partei AfD ohne jedes Vielleicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingeordnet. Diese Einstufung gilt nach drei Jahren Prüfung und nach einem Gutachten, das über tausend Seiten stark ist. In dem Papier steht, dass die Partei die Menschenwürde angreift und ganze Bevölkerungsgruppen – vor allem Menschen mit muslimischer Familiengeschichte – für weniger wert hält.

Vom Regenradar zum Wolkenbruch: Wie die Stufen beim Verfassungsschutz funktionieren

Der Verfassungsschutz arbeitet wie ein Wetterdienst gegen Extremismus. Zuerst nennt er eine Gruppe „Prüffall“. Dann darf er nur schauen, was öffentlich gesagt oder getan wird. Wird der Verdacht dichter, wird daraus ein „Verdachtsfall“ – jetzt darf er strengere Mittel einsetzen, etwa Informanten anwerben. Wenn die Beweislage so dicht wird wie ein Gewitter, kommt die höchste Stufe „gesichert rechtsextremistisch“. Genau dort steht die AfD nun. Diese Stufe zeigt: Die Behörde ist sicher, dass die Partei die freiheitliche demokratische Ordnung – das ist das Grundgesetz, also die Regeln unseres Zusammenlebens – beseitigen will. tagesschau.de

Warum die Beweise reichen

Die Beamtinnen und Beamten haben Reden, Chat‐Nachrichten und Programme gesammelt. In ihnen taucht immer wieder ein sogenannter ethnischer Volksbegriff auf. Das schwierige Wort bedeutet: Wer keinen „rein deutschen“ Stammbaum hat, gilt für die AfD‐Spitze als Bürger zweiter Klasse. Die Behörde zeigt Beispiele, in denen Parteichefs muslimische Deutsche als „Fremdkörper“ beschimpfen und von einer „großen Remigration“ reden – also davon, Millionen Menschen außer Landes zu schicken. Solche Ideen verstoßen gegen Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem steht, dass die Würde jedes Menschen unantastbar ist. ZEIT 

Der Blick zurück: Schon lange rutscht die Partei nach ganz rechts

Einzelne Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen‑Anhalt tragen das Label „gesichert rechtsextrem“ schon seit Jahren. Die Jugendorganisation „Junge Alternative“ bekam es 2023. Gerichte bestätigten diese Urteile. Die Entwicklung zeigt: Die Radikalisierung ist kein Unfall, sondern ein fester Kurs, den die Parteiführung mitträgt.

Was die neue Einstufung erlaubt

Jetzt dürfen Verfassungsschützer Telefone abhören, Geldflüsse prüfen und verdeckte Quellen führen, sofern ein Richter zustimmt. Sie dürfen auch Beamte, die bei der AfD aktiv sind, genauer im Blick behalten. Öffentliche Gelder für politische Bildung können gestrichen werden, wenn sie Extremismus fördern. All das passiert, weil der Staat wehrhaft sein muss: Er soll Freiheit schützen, nicht denen helfen, die sie abschaffen wollen.

Die politische Welle, die darauf folgt

Die Entscheidung treibt andere Parteien in die Enge. Vor allem die CDU diskutiert, ob ihre sogenannte Brandmauer – also der feste Vorsatz, nicht mit der AfD zusammenzuarbeiten – überall hält. Jens Spahn, ein führender CDU‑Politiker, erklärte schon vor der Einstufung, man solle die AfD bei Posten im Bundestag behandeln wie jede andere Oppositionspartei. Er sagte, das sei keine „Normalisierung“ – doch genau so klang es für viele. Sozialdemokratinnen, Grüne und sogar Teile seiner eigenen Partei warnten, damit spiele man die Gefahr herunter. Wer eine rechtsextreme Partei wie eine normale behandelt, macht sie stärker und lässt demokratische Regeln zur Bühne für ihre Angriffe auf eben diese Regeln werden.

Was die Menschen sagen

Unter vielen Artikel im Internet finden sich über tausend Kommentare. Viele Leserinnen und Leser atmen auf und schreiben, sie hätten lange auf diesen Schritt gewartet. Andere fürchten, die AfD werde sich nun als Opfer hinstellen und so neue Stimmen gewinnen. Wieder andere fragen nach dem nächsten Schritt und fordern ein sofortiges Parteiverbot. Eine winzige Minderheit verteidigt die AfD und spricht von Gesinnungskontrolle, doch sie bekommt meist scharfen Widerspruch.

Parteiverbot – was ist das überhaupt?

Ein Verbotsverfahren ist wie ein Gerichtsprozess, aber für eine ganze Partei. Nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung dürfen den Antrag stellen, und das Bundesverfassungsgericht entscheidet. In der Geschichte der Bundesrepublik wurden erst zwei Parteien wirklich verboten: 1952 die nationalsozialistische SRP und 1956 die kommunistische KPD. Das Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2017, weil die Richter fanden, sie sei zu klein, um ihr antidemokratisches Ziel in die Tat umzusetzen. Bei der AfD ist das anders: Sie ist zweitstärkste Kraft im Bundestag und sitzt in fast allen Landtagen. Ihre Wirkung auf das Klima im Land ist spürbar.

Warum ein Verbotsverfahren jetzt nötig ist

Die AfD verbreitet Angst vor Minderheiten, stellt die Gleichheit aller Menschen in Frage und untergräbt damit das Fundament unserer Demokratie. Ein bloßes Beobachten reicht nicht mehr. Wer eine Krankheit erkennt, muss sie behandeln. Ein Verbotsverfahren wäre kein Maulkorb für Meinungen, sondern die Anwendung von Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, der Parteien verbietet, die unsere Freiheit angreifen. Die Bundesregierung hat nun die Pflicht, diesen Schritt zu gehen. Nur so zeigt sie allen Menschen im Land, dass der Staat die Würde jedes Menschen verteidigt – ohne Zögern und ohne Doppelstandards.

Schlussgedanke

Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie lebt davon, dass wir alle jeden Tag hinschauen und klar Nein sagen, wenn Menschenrechte abgewertet werden. Mit der neuen Einstufung liegt der Ball beim Kanzler und seinen Ministerinnen. Ihr Auftrag ist deutlich: Sie müssen jetzt den Antrag stellen, die AfD zu verbieten. Alles andere wäre, als würde man Feuerwehrwagen im Hof parken lassen, während das Haus schon brennt.