Ungarn verletzt Menschenrechte – die Europäische Union muss handeln

In Ungarn hat die Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán eine neue Verfassungsänderung beschlossen. Diese Änderung erkennt nur noch zwei Geschlechter an: Mann und Frau. Menschen, die sich nicht in diese Kategorien einordnen, werden dadurch ausgeschlossen. Außerdem wurden Veranstaltungen wie die Pride-Parade verboten. Diese Entscheidungen verletzen die Rechte vieler Menschen. Die Europäische Union darf das nicht ignorieren.​

Was bedeutet die Verfassungsänderung?

Am 14. April 2025 hat das ungarische Parlament mit großer Mehrheit eine Änderung der Verfassung beschlossen. Künftig wird das Geschlecht eines Menschen nur noch als männlich oder weiblich anerkannt. Menschen, die sich als nicht-binär identifizieren – also weder ausschließlich als Mann noch als Frau –, werden damit offiziell nicht mehr anerkannt. Auch intersexuelle Personen, die mit körperlichen Merkmalen beider Geschlechter geboren werden, sind betroffen.​

Zusätzlich wurde ein Gesetz verabschiedet, das öffentliche Veranstaltungen verbietet, die als Werbung für Homosexualität oder Geschlechtsänderung angesehen werden. Dazu zählt auch die jährliche Pride-Parade in Budapest. Teilnehmer solcher Veranstaltungen können mit Geldstrafen belegt werden. Die Polizei darf sogar Gesichtserkennungstechnologie einsetzen, um Teilnehmer zu identifizieren.​

Warum ist das problematisch?

Diese Maßnahmen verletzen grundlegende Menschenrechte. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dazu gehört auch das Recht, die eigene Geschlechtsidentität selbst zu bestimmen. Außerdem ist die Versammlungsfreiheit ein wichtiges Recht in einer Demokratie. Menschen dürfen sich friedlich versammeln und ihre Meinung äußern. Das Verbot der Pride-Parade schränkt dieses Recht massiv ein.​

Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen und der Europarat haben die ungarischen Gesetze kritisiert. Sie fordern die ungarische Regierung auf, die Rechte von LGBTQI+-Personen zu respektieren. Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es starke Kritik. Viele Mitgliedstaaten sehen in den ungarischen Gesetzen einen Verstoß gegen die gemeinsamen Werte der EU.​

Was kann die Europäische Union tun?

Die Europäische Union basiert auf gemeinsamen Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte. Wenn ein Mitgliedstaat diese Werte verletzt, muss die EU handeln. Bereits jetzt laufen Verfahren gegen Ungarn wegen früherer Gesetze, die die Rechte von LGBTQI+-Personen einschränken. Die EU-Kommission kann weitere rechtliche Schritte einleiten und finanzielle Sanktionen verhängen.​

Es ist wichtig, dass die EU deutlich macht: Diskriminierung und Ausgrenzung haben in Europa keinen Platz. Die Rechte aller Menschen müssen geschützt werden, unabhängig von ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung. Nur so kann die EU ihre Glaubwürdigkeit als Wertegemeinschaft bewahren.​

Fazit:

Die neuen Gesetze in Ungarn sind ein Angriff auf die Menschenrechte. Sie diskriminieren Menschen, die nicht in traditionelle Geschlechterrollen passen, und schränken die Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Die Europäische Union muss entschieden dagegen vorgehen. Es geht nicht nur um Ungarn, sondern um die Grundwerte, die Europa ausmachen. Jetzt ist die Zeit zu handeln.​